PM: Staatlich gewollter Fachkräftemangel – Geflüchteten wird Weg zur Ausbildung versperrt

Die Ausbildungsduldung wird häufig aus juristisch zweifelhaften Gründen abgelehnt

Die restriktiven Entscheidungen über Ausbildungsduldungen sind weder im Interesse der Geflüchteten noch sind die Arbeitgeber*innen zufrieden. 16 Fälle sind es beim SFR, bei denen nach knapp anderthalb Monaten im neuen Ausbildungsjahr bisher die Ausbildungsduldung verwehrt wird. Bei weiteren rund 30 Geflüchteten steht die Entscheidung noch aus. 110 Fälle von Menschen im Asylverfahren wie in der Duldung mit bisher offenen Ausgang gibt die Industrie- und Handelskammer Leipzig an. Ein Grund: juristische Sachverhalte werden von den Ausländerbehörden nicht sauber getrennt. Dass rechtlich nicht vorgesehene Wege beschritten werden, kann die Folge sein.

1.433 offene Lehrstellen am 01. August 2018 – das meldeten die sächsischen Industrie- und Handelskammern zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres (siehe hier). Diese hohe Zahl reduzieren sollte die Ausbildungsduldung. In Sachsen mag das aber nicht recht gelingen. 16 Fälle von Geflüchteten liegen dem SFR vor, bei denen der Beginn der Ausbildung bisher versagt wurde. Die Liste dieser Fälle wurde am 22. August dem Innen- und Wirtschaftsministerium wie der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration zugesandt. „Das Statement des Innenministeriums gegenüber MDR aktuell am vergangenen Freitag kommt überraschend. Da wussten die verantwortlichen Stellen bereits, dass mehrere Ausländerbehörden Sachsens die Ausbildungsduldung ablehnten – mit einer kritikwürdigen Begründung.“ betont Dr. Gesa Busche vom SFR. Meißen, Dresden, Leipzig, Nordsachsen, Zwickau. „Die restriktive Entscheidungspraxis, die Dr. Harald Köpping Athanasopoulos vom Arbeit und Leben e.V. beobachtet und dem MDR berichtet hat, kann ich bestätigen.“ so Dr. Busche. Dafür sprechen auch die 110 „unsicheren Fälle“ Gestatteter und Geduldeter, die die Leipziger Industrie- und Handelskammer auf Anfrage angibt. „So wird nahezu überall in Sachsen entschieden.“ fügt Dr. Busche hinzu.

Ausländerbehörden scheitern häufig an sauberer Trennung juristischer Sachverhalte

Oftmals ist es die Passlosigkeit, die den Geflüchteten vorgeworfen und zur verweigerten Duldung führt. Nur, es bedarf keines Passes, um eine Duldung ausgestellt zu bekommen. Maßgeblich ist die Mitwirkung bei der Feststellung der Identität. „Duldung verlangt die Mitwirkung, Aufenthaltserlaubnis verlangt einen Pass – Behörden verwechseln das immer wieder.“ meint Dr. Busche. Ein Ausweg ist die Sächsische Härtefallkommission. So wie die Kommission über den Fall des vom SFR eingereichten, Leipziger Auszubildenden entscheiden wird, wurden bereits mehrere Fälle von Geflüchteten in der Ausbildungsduldung dort entschieden. Dr. Busche: „Das kann gut gehen, muss es aber nicht. Der Ausgang des Härtfallverfahrens ist ausgesprochen ungewiss. Tatsächlich ist die Härtefallkommission hierfür auch nicht vorgesehen.“

Ein Positionspapier, unterzeichnet von mehreren Landesflüchtlingsräten, der GEW Sachsen, dem Arbeit und Leben e.V. Sachsen und weiteren wurde bereits im Mai 2017 veröffentlicht. Auf Probleme bei der Umsetzung wurde hingewiesen. Das Papier hier in einer PM kurz zusammengefasst.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

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