SFR Newsletter 21/2018

Sorry. Der reguläre Newsletter fiel länger wegen Urlaubs und dann auch noch Nazi-Mob-Stress aus. Diejenigen, die gern eine Veranstaltung hier sehen wollten, wo die Veranstaltung inzwischen aber gelaufen ist: wir hoffen es war ganz doll erfolgreich. ‚tschuldiguuung! Ab sofort der NL wieder zweiwöchentlich, wenn nicht wöchentlich!

Lager I – Reform Flüchtlingsaufnahmegesetz. Bis zu 24 Monate sollen Menschen mit einer „geringer Bleibeperspektive“ künftig in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen, wenn es nach dem Willen von CDU und SPD geht. „Geringe Bleibeperspektive“ wird im Sächsischen definiert als die Personen, bei denen die Gesamtschutzquote von Menschen aus ihrem Herkunftsland bei unter 20 Prozent liegt. Das zu tun, ist mathematisch unzulässig, argumentierten wir gestern auch gegenüber dem Innenausschuss. Denn: eine entsprechende Reform wird schon im Landtag beraten. Bisher sind sechs Monate Aufenthalt in der Erstaufnahme das Maximum, auch dieser Zeitraum wird immer wieder überschritten. Die Begründung: damit können Abschiebungen besser vollzogen werden. Das Ganze ist Teil eines Deals. Weil die Landkreise die repressive Wohnsitzauflage akzeptieren mussten, werden im Gegenzug Menschen länger in den Erstaufnahmen des Landes gehalten. Betroffen werden erstens Personen im Asylverfahren sein. Wenn das BAMF ihnen einen Schutzstatus zuspricht, sind sie auf die Kommunen zu verteilen, selbiges geschieht, bei der „einfachen Ablehnung“. Zweitens sollen Personen mit offensichtlich unbegründeter (betrifft zumeist Menschen aus den „Sicheren Herkunftsstaaten“ oder unzulässiger Ablehnung (zumeist Dublin-Fälle) bis zu ihrer Abschiebung dort leben müssen. Als der Integration vollkommen abträglich bezeichnen wir das. Gestern tagte der Innenausschuss, wir haben in der Sachverständigen-Anhörung Stellung genommen. „Integration“ ist es immer, was Geflüchteten entgegenschallt. Das die so nicht gelingen kann, haben wir argumentiert.  Unsere Kritik hier kurz zusammengefasst:

  • selbst bei unterstellter, geringer Bleibeperspektive wird eine Vielzahl von Menschen langfristig in der Bundesrepublik leben. Die Frage der Integration stellt sich also.
  • die spezifische Situation in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen als Sammelunterkünfte, verstärkt durch einen mangelnden Gewaltschutz, verschlechtern die vulnerable Gesundheitssituation eines hohen Anteils geflüchteter Personen. Gesundheit geht der Integration voraus. 
  • Für Menschen in Aufnahmeeinrichtungen ist es verboten, zu arbeiten
  • Bisher erfolgte keine Beschulung von Minderjährigen, künftig. mittels eines geplanten Curriculums (siehe unten) wird diese unzureichend sein.

Gefordert haben wir, dass das Beschwerdemanagement verbessert und durch unabhängige Stellen geführt werden soll. Endlich besonders Schutzbedürftige nach der Definition der EU-Aufnahmerichtlinie ins sächsische Flüchtlingsaufnahmegesetz aufzunehmen, wird außerdem echt Zeit! Niemand sollte im Lager leben, besonders Schutzbedürftige heißen so, weil sie auf keinen Fall dort leben sollten. Zudem muss ihre Identifikation, insbesondere der Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessert werden!

Außerdem wurde die gemeindescharfen Wohnsitzauflage für anerkannte Geflüchtete mit beschlossen. Auch hier wird klar: individuelle Präferenzen und Netzwerke von Geflüchteten werden nicht berücksichtigt genauso wenig wie die Rezeptivität (die Aufnahmefähigkeit) der Gemeinden. Unsere gesamte Stellungnahme hier.

Lager II – „Ankerzentrum“ nun auch in Sachsen. Die Kommunikationspolitik des Innenministeriums zeugte wieder von royaler Selbstherrlichkeit, nix genaues wussten viele lange nicht, heute hat die DNN gemeldet, dass das sächsische Lager namens „Ankerzentrum“ offiziell in Betrieb gegangen ist. Vor Ort anwesend sind bereits BAMF, Zentrale Ausländerbehörde (die, die Abschiebungen organisieren) sowie das Gesundheitsamt. Die Bundespolizei soll folgen. Genauso die Verwaltungsgerichte. Wie das mit der Gewaltenteilung funktionieren soll, wenn sich der BAMF-Sachbearbeiter mit der Verwaltungsrichterin zur Mittagspause trifft – ist dem Innenministerium offenbar egal.

Lager III – Recht auf Bildung wird weiter relativiert. In Sachsen gibt es „keine gesetzliche Grundlage für die Gestattung eines gesonderten Schulunterrichts für minderjährige Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen. Allein diese Tatsache macht die Maßnahme bereits rechtlich fragwürdig.“ Mit diesen Worten beginnt Anna Toth, Rechtsanwältin in der Kanzlei Wächtler und Kollegen ihre Stellungnahme zum derzeit in Chemnitz erprobten Curriculum für Minderjährige in Erstaufnahmeeinrichtungen. Systematisch analysiert Frau Toth die modellhaft erprobte wie geplante Schulsituation.

Derzeit werden in einer Chemnitzer Erstaufnahmeeinrichtung Kinder und Jugendliche direkt in dieser „beschult“. Die im Auftrag der GEW und des Sächsischen Flüchtlingsrates e.V. erstellte Stellungnahme der Münchner Kanzlei kommt zu einem eindeutigen Schluss. „Keinesfalls“ erfülle das sich derzeit in der Testphase befindliche Curriculum das Niveau einer Regelschule. Geflüchteten Kindern und Jugendlichen Bildung in ähnlicher Weise wie ihren Altersgenoss*innen deutscher Staatsbürgerschaft zu ermöglichen – dazu ist auch der Freistaat Sachsen spätestens nach drei Monaten verpflichtet. In einer „Lagerschule“ zu unterrichten, verhindere, dass die Kinder und Jugendlichen ein Stück normalen Alltag kennenlernen, auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen könne so nicht eingegangen werden.

„Wir erwarten von den Minister*innen für Kultus und Inneres sowie von der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, die richtigen Schlüsse aus der vorliegenden Stellungnahme zu ziehen. Das Recht auf Bildung ist ein hohes Gut. Es kann nicht mit einem eilig dahingeschriebenen Curriculum relativiert werden! Die Kinder und Jugendlichen müssen in richtige Schulen!“ fordert Dr. Gesa Busche vom SFR. „Wir können auch das Argument, dass es ja ’nur‘ wenige Kinder und Jugendliche betreffe, nicht mehr hören. Jedes einzelne Kind, dass nicht in die Schule geht, ist eines zuviel.“ Am 31. März 2018 waren es 58 Minderjährige, die ihr Recht auf Bildung nicht wahrnehmen konnten (vgl. Drs. 6/12937). Es ist zu erwarten, dass sich die Zahlen der Betroffenen erhöhen werden. Die derzeit geplante Reform des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes sieht vor, dass Menschen bis zu 24 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen leben müssen. „Für uns ist es vollkommen unklar, woher die Koalition das Vertrauen in die sächsische Verwaltung nimmt, dass Minderjährige mit ihren Eltern von der Regelung ausgenommen werden.“ führt Dr. Busche weiter aus. Die derzeitige Praxis offenbare bereits eine erschreckende Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal von geflüchteten Kindern und Jugendlichen und ihren Rechten.

Die beste Lösung ist eine Umverteilung aller Minderjährigen mit ihren Familien aus den Erstaufnahmeeinrichtungen/ „Ankerzentren“ nach spätestens drei Monaten. Einen offenen Brief hatten neben GEW und SFR unter anderen der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen e.V. und der Ausländerrat Dresden e.V. unterzeichnet. (Text aus unserer PM vom Mittwoch). 

Das Curriculum liegt dem SFR vor, wer einen Blick drauf werfen möchte – hier.

Lager IV – Abschiebungshaft nimmt demnächst Arbeit auf, Abschiebungshaftkontaktgruppe formiert und informiert sich. Das Personal arbeitet seit dieser Woche in der Haftanstalt, in den kommenden Wochen sei mit den ersten Inhaftierungen zu rechnen, so die Freie Presse. Die Abschiebungshaftkontaktgruppe aus SFR, Ausländerrat e.V., Caritas, Gerede e.V., Kontaktgruppe Asyl, Refugee Law Clinic Dresden und weiteren Personen hat sich derweil formiert und informiert sich. Letztes Wochenende nahmen wir am Workshop „Beratung in Abschiebungshaft“ bei Frank Gockel vom Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. aus NRW teil. Von Freitag bis Sonntag lernten wir die wohl dunkelsten Seiten deutschen Rechts kennen – die Grundlagen zum Einsperren von Unschuldigen.

Lager V – Wöller will Haft für Menschen im Asylverfahren. In selbigem Artikel der Freien Presse fordert Innenminister Wöller, dass Menschen, deren Identität ungeklärt ist, inhaftiert werden können. Dafür müsse Bundesrecht geändert werden, so seine Forderung. Als „Kollektivbestrafung“ und Absage an das politische Ziel der Integration kommentierte Mark Gärtner vom SFR das gegenüber dem MDR. Es gibt schon genug Sanktionen für Leute, denen vorgeworfen wird, sie wirkten nicht bei der Identitätsfeststellung mit. Oft genug passiert es, dass die Menschen ohne Schuld ihre Identität nicht nachweisen können. Wöller denkt jetzt laut über eine Bundesratsinitiative nach, weil, er muss ja zeigen, dass er irgendwas tut. Blinder Aktivismus im Innenministerium… selten was gefährlicheres gesehen. 

Lager VI – auch die EU will internieren… „Kontrollierte Zentren“ sollen sie innerhalb der EU heißen, außerhalb dann „Ausschiffungsplattformen.“ In Salzburg haben sich die EU-Staats- und Regierungschefs diese Woche getroffen und ihre Pläne für eine inhumane Asylpolitik informell besprochen. Die EU-Kommission hat nun ein Konzept für beide Lagertypen vorgelegt. Abschiebungshaft soll es weiterhin EU-weit geben, mehr Haftgründe auch. Unter anderem: fehlende, finanzielle Mittel (!), illegale Einreise in das Gebiet eines Mitgliedsstaats beziehungsweise unberechtigte Weiterwanderung in das Gebiet eines anderen Mitgliedsstaats. Frontex soll ausgebaut werden, hinsichtlich des Personals wie der Befugnisse. So soll die europäische „Grenzschutz“-Behörde selber Abschiebungen durchführen können. Frontex solle „zur Wahrnehmung von Aufgaben befugt sein, die Exekutivbefugnisse erfordern; dies können z.B. Identitätskontrollen, die Genehmigung oder Ablehnung der Einreise an den Außengrenzen oder das Abfangen von Menschen an den Grenzen sein.“ PRO ASYL: „Unsere allgemeine Befürchtung: Der neue Frontex-Verordnungsvorschlag wird mit einigen Veränderungen relativ schnell von Rat und Parlament angenommen. Ein Gemeinsames europäisches Asylsystem (GEAS), das diesen Namen verdient, bleibt in weiter Ferne. Bei dem Vorschlag zur Rückführungsrichtlinien, besteht die vage Hoffnung, dass sich das Europäische Parlament dem avisierten exzessiven Inhaftierungsprogramm verweigert.“ Die gesamte Schnellanalyse von PRO ASYL hier.

Alles gelesen und jetzt richtig wütend? Dann ab zur Demo vor den Landtag am kommenden Donnerstag, 27. September, 11 Uhr geht’s los, die Seebrücke Dresden ruft auf. Infos folgen, SAVE THE DATE!

Beratung. Der Infobus Leipzig des Initiativkreis Menschen.Würdig ändert ab dem 25. September seine Beratungszeiten. Die Leute beraten jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 17 bis 19 Uhr in der Eisenbahnstraße 125 im Erdgeschoss und jeden 2., 4. und 5. Dienstag im Monat von 16 bis 18 Uhr in Grimma auf der Bahnhofsstraße 5, Gebäude 42, vor dem Ausländeramt. Nächstgelegene Asylberatungsstelle in Sachsen finden? Siehe hier auf unserer Website.

Termine

Am 25. September lädt die Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e.V. zum Netzwerktreffen. Thema: Schule und Rassismus – Diskriminierung begegnen, Betroffene stärken.Workshops wird es unter anderem von der RAA Sachsen e.V., der LAG pokuBI Sachsen e.V. und dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. geben. Den Workshops voraus geht ein Input von Aysun Doğmuş, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt „Pädagogisches Können in der Schule der Migrationsgesellschaft“ an der Uni Bremen. Mehr Infos und Anmeldung hier.

Ebenso der 25. September: das Netzwerk Integration durch Qualifizierung begeht den Aktionstag Migration. 12 Uhr geht’s los mit dem Austausch zwischen IQ-Netzwerkpartner*innen und den Berater*innen für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, von 13.30 bis 15 Uhr gibt es ein Zuwanderungsquiz und danach bis 16.30 Uhr wird es ein Mini-Filmseminar geben. Dort soll für Diskriminierung im Arbeitsmarktkontext sensibilisiert werden. 

„Lager, überall Lager“ – das Thema dieses Newsletters wird auch Thema am 26. September in Pirna sein. Dort wird Mark Gärtner vom SFR ausführlich über den hier angerissen, momentanen Trend hin zur Internierung von Schutzsuchenden sprechen. Ab 17 Uhr bei der AG Asylsuchende Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Am  29. September gibt’s dann aber was zu feiern, denn das Sprachcafé der AG wird ein Jahr alt. Auf zur Karaoke Party „Musik schafft Brücken“. 16 Uhr ist Family Time, 19 Uhr dann Party Time 8) Mehr Infos hier.

„Mr Gay Syria“ ist der neue Film, der eine Vorstellung davon vermittelt, was es heißt, LGBTIQ-Person und geflüchtet zu sein und am 28. September um 19 Uhr im Clubkino Siegmar in Chemnitz gezeigt wird. Zwei schwule, syrische Männer sind geflohen, Mahmoud ist Gründer der syrischen LGBTIQ-Bewegung und hat in Deutschland Asyl erhalten, Husein lebt ein Doppelleben zwischen konservativer Familie und gelebter, schwuler Identität in der Metropole Istanbul. Sie treffen sich beim Schönheitswettbewerb „Mr. Gay World“. Dokumentarfilm von Ayse Toprak mit anschließender Podiumsdiskussion. Teilnehmende: Petra Zais, MdL, Bündnis 90 / Die Grünen, Sebastian Lupke, SFR, Patrick Dörr, LSVD und Christian Awhan Hermann, aufgeführt als „Deutschlands erster offen homosexuelle Imam“. Die Veranstaltung wird vom LSVD durchgeführt.

„Ist das jetzt schon Diskriminierung? – Vielfalt nutzen und rechtssischer handeln“ ist das Thema beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Sachsen e.V. Vielfalt am Arbeitsplatz zu managen ohne dabei zu diskrimineren, diese Erkenntnisse sollen die Teilnehmer*innen des Fachtags am 02. Oktober in Dresden mitnehmen. Kostenlose Teilnahme, yay! Anmeldung hier.

27. Oktober – superwichtiger Termin in Zwickau! Gegen Angriff – Antidemokratischen Angriffen wirksam begegnen“ heißt es dann im Alten Gasometer. Das Netzwerk Tolerantes Sachsen wird dort einen Fachtag veranstalten.Gegen-Strategien, kreative Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und Krisenkommunikation – das werden einige der Themen sein. Infos hier, Anmeldung bis 12. Oktober an buero@tolerantes-sachsen.de.

Neue Termine IQ Seminarreihe „Migration und Arbeitswelt“: Die neuen Termine für die Tagesseminare aus der IQ Seminarreihe „Migration und Arbeitswelt“ stehen fest.  Die Qualifizierungsangebote richten sich an alle Arbeitsmarktakteure und vermitteln interkulturelles Grundverständnis im Arbeitsmarktkontext sowie Informationen und Wissen. Alle Termine für das zweite Halbjahr sind einzusehen unter https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/seminare/. Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie unter: 0375 / 390 93 65 oder post@exis.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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