PM: Fantasiepapiere mit neuer, restriktiver Folge: Integration wird aberkannt

Duldung ersetzenden Papiere können Zeitraum bis zum erlaubten Aufenthalt unterbrechen

Sich gegen Geflüchtete abschotten, das geschieht nicht nur auf europäischer Ebene mittels aufgerüsteter Frontex-Behörde und Deals mit sogenannten ‚Küstenwachen‘. Das geschieht auch mit juristisch verquer geschriebenen Monstern wie dem Erlass über die ‚Ausstellung einer Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument‘ des sächsischen Innenministeriums.

„Kürzer ausgedrückt:  es handelt sich hier um den Erlass über die Fantasiepapiere. Eine Praxis, die die Abschiebediktion erneut über humanitäre und integrationspolitische Gesichtspunkte stellt.“ meint Mark Gärtner vom SFR. „Bisher war davon auszugehen, dass der Erlass die Duldung aushöhlt. Nun wissen wir, dass das Innenministerium ihn darüber hinaus nutzen möchte, um Menschen eine Aufenthaltserlaubnis zu verwehren.“ Wer sich beispielsweise nachhaltig integriert hat, kann nicht damit rechnen, dass er*sie nach vier, sechs beziehungsweise acht Jahren sicher in Sachsen bleiben kann. Klar sieht das bundesdeutsche Aufenthaltsrecht vor, dass nach den entsprechenden Zeiträumen eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden soll. Dass die Fantasiepapiere die Zeiträume nun unterbrechen können, zeigt die Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage von Juliane Nagel, MdL, DIE LINKE (Drs. 6/14757). Lediglich in Fällen, in denen die Duldungsbescheinigung verloren gegangen ist oder wenn Duldungsgründe geprüft werden, kommt es nicht zu unterbrochenen Zeiträumen. Gärtner: „Eine im besten, juristischen Deutsch aufgeblähte Regelung von neun Seiten hebelt das aus, was das Aufenthaltsrecht in § 60a Abs. 4 in einem Satz eindeutig festlegt: ‚Über die Aussetzung der Abschiebung ist eine Bescheinigung auszustellen.'“ Bereits im vergangenen Jahr wiesen Asylberatungsstellen auf die eindeutige Rechtslage hin und machten gegen die Fantasiepapiere mobil, die Ausländerbehörden damals nach eigenem Gutdünken ausstellten. Auf einen Antrag der Fraktion DIE LINKE gegen diese Praxis antwortete das Innenministerium, dass die Behörden nicht angewiesen worden seien, den Stand der Integration nicht zu berücksichtigen (vgl. S. 9). Gärtner: „Genau das wurde nun erreicht.“

Eine willkürliche Praxis, die nicht einmal den Ausländerbehörden hilft

„Diesen Erlass anzuwenden, verursacht ein einziges Debakel. Recht muss sich in der Praxis gewähren können und für alle Beteiligten berechenbar sein. Dieses Kriterium wird hier verfehlt.“ stellt Gärtner fest. Schnell und willkürlich können Jahre der Integration hinfällig werden. Die Sachbearbeiterin in der Ausländerbehörde muss lediglich prüfen, ob sie die Abschiebung ‚voraussichtlich‘ innerhalb der kommenden drei, vier Monate vorbereiten kann. Dann kann sie ein Fantasiepapier ausstellen. Sollte sie ab Woche Nummer sechs krank werden oder schlicht vergessen, den Flug zu buchen, kann ihre Krankheit oder ihr Fehler massive Konsequenzen für die Betroffenen haben. Sich dagegen wehren? Schwierig, ganz ohne Rechtsbehelf. Selbiges Problem stellt sich, wenn die Beschäftigung verboten oder die Wohnsitznahme beauflagt wird. „Das Innenministerium wird seinen Ausländerbehörden kaum einen Gefallen getan haben.“ Gärtner geht davon aus, dass sich die Sachbearbeiter*innen auch weiterhin auf erbitterte Telefonate und Briefwechsel mit Unterstützer*innen und Asylberater*innen einstellen müssen. Problematisch wird es für die Menschen, die das Papier ernst nehmen, prekarisiert werden und im Zweifel ‚freiwillig ausreisen‘. Trotz ihrer Integrationsbemühungen. Die Folgen des Erlasses, die ganz im Sinne der politischen Führung des Innenministeriums sein dürften, will das Haus aber nicht sehen. Auch Petra Zais, MdL, Bündnis 90 / Die Grünen interessierte sich für das kreative Treiben des Ministeriums und fragte im Sommer nach dem Mehrwert dieses Vorgehens. Die ausweichende Antwort des Innenministeriums verfehlte klar die Fragestellung. Vollkommen im Widerspruch zum eigenen Erlass wurde festgestellt, dass die Fantasiepapiere die Duldung nicht ersetzten (vgl. Frage 3, Drs. 6/14243).

Der am 20. April an die Ausländerbehörden herausgegebene Erlass liegt dem SFR vor. Er ist seit dem 01. Mai anzuwenden. Veröffentlicht ist er nicht. Selbst wenn Ausländerbehörden sich in ihrer Argumentation auf ihn beziehen, kommt es nach SFR-Informationen vor, dass sie ihn Unterstützer*innen und Berater*innen verwehren. „Auch dies, Intransparenz hoch drei, die allerdings durch erfolgreiche Kontaktaufnahme mit dem SFR oder jeder anderen, lokalen Asylberatungsstelle umgangen werden kann.“

Bisherige Pressemitteilungen zum Thema:

Zu den damaligen Fantasiepapieren der Ausländerbehörden, insbesondere Leipzig:
11. Mai 201708. August 2017
Nach Ausstellung des Erlasses:
17. Mai 2018

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Reto / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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