PM: Druck rauslassen – Für ein Einwanderungsgesetz, das den Namen verdient!

Vereine und Verbände kritisieren Verschärfungen für bereits hier lebende Geflüchtete

Der Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz liegt vor und schnell wird klar: was der Titel verspricht, hält der Text nicht ein. Viele Chancen werden nicht genutzt. Denn der Bund hätte die Gelegenheit, denen eine Perspektive auf dem Arbeits-, Ausbildungsmarkt und Bildungsbereich zu geben, die bereits nach Deutschland eingewandert beziehungsweise geflüchtet sind. Das bleibt aber aus oder, dort wo sich Regelungen für geduldete Menschen finden, werden diese in weiten Teilen noch restriktiver formuliert.

Der Druck, mit dem in einem komplexen Politikfeld ein umfassendes Gesetz vorbei an der Expertise von Fachverbänden und – vereinen verabschiedet werden soll, kann der Sache nicht zuträglich sein. Nach drei Jahren intensiver, gesellschaftlicher Auseinandersetzung mit dem Thema Flucht und Migration sollte die Republik zu einem wohlüberlegten Einwanderungsgesetz imstande sein. Der jetzige Entwurf verhindert vor allem für bereits Zugewanderte mehr als dass er Fachkräftegewinnung und -erhaltung befördert. Eine heute veröffentlichte Stellungnahme von neun Landesflüchtlingsräten, dem Paritäten Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, PRO ASYL und weiteren Verbänden und Vereinen legt dies im Detail dar.

Kurz gefasst bezieht sich die Kritik auf die folgenden Punkte:

  • Es bleibt bei der Ausbildungsduldung, die dem Namen nach die Abschiebung nur aussetzt. Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung wird wieder nicht geschaffen. Unsicherheit bei Auszubildenden wie Arbeitgeber*innen bleibt bestehen. Als den Interessen von Geflüchteten wie den politischen Zielen der Fachkräftegewinnung und Integration abträglich werden folgende Punkte kritisiert:
    • Um die Ausbildungsduldung zu erlangen, soll die Identität geklärt sein. Das ist eine Voraussetzung, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Sie in diesem Fall zu erfüllen bringt nicht mehr als die Abschiebung auszusetzen.
    • Vollkommen unrealistisch werden Regularien, die vorsehen, dass in den ersten sechs Monaten des Asylverfahrens die Identität geklärt werden muss. Ohne Ausnahmen bei unverschuldetem Verzögern oder verspätetem Vorbringen.
    • Das kategorische Arbeitsverbot für Menschen, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, umfasst nahezu alle Menschen aus den sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten.“ Das Potential einer ganzen Personengruppe bleibt ungenutzt, faktisch wird eine Vielzahl an Menschen für Monate, wenn nicht Jahre, zum Nichtstun verdammt sein.
    • Bei Helfer*innenausbildungen soll die Ausbildungsduldung ebenso greifen. Voraussetzung hierfür ist eine Zusage für eine anschließende Berufsausbildung. Expert*innen kritisieren das als praxisferne Voraussetzung.
    • Eine ärztliche Untersuchung soll als Maßnahme der Aufenthaltsbeendigung gelten. Eine katastrophale Regelung, die mit der Reisefähigkeit das Diktat der Abschiebung über das Ziel der Fachkräftegewinnung stellt.
  • Die vorgesehene Beschäftigungsduldung wiederum weist hohe Hürden auf, die die wenigsten Menschen überwinden werden können. Genau wie bei der Ausbildungsduldung bleibt die Abschiebung nur ausgesetzt, Menschen werden bewusst in einem prekären Status gehalten.
  • Eine Reform der Ausbildungsförderung für Geflüchtete bleibt aus. Die Forderung: alle Auszubildenden, Studierenden und Schüler*innen mit unsicherem Aufenthaltsstatus sollen Anspruch auf BAföG-Leistungen, Berufsausbildungsbeihilfe und weitere aufstockende Leistungen erhalten.

Die Stellungnahme hier.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

Teile diesen Beitrag: