"Ankerzentrum" Dresden mit Verwaltungsgebäude im Vordergrund

PM: Abstimmung morgen im Landtag – Rückkehr zur Lagerpolitik wird abgeschlossen

CDU und SPD wollen Aufenthalt in Lagern auf bis zu 24 Monate verlängern

Bis zu 24 Monate in einem Lager – das droht Geflüchteten künftig, wenn die Abgeordneten des Landtags morgen über den Entwurf zur „Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes“ abstimmen. Eine folgenreiche Entscheidung. SFR und weitere Akteur*innen, Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften, Vereine und Einzelpersonen hatten in den letzten Jahren auf eine Vielzahl von Problemen hingewiesen. Trotz allem drängt die Koalition darauf, Menschen auszugrenzen und das Ziel, einer inklusiven, wenigstens integrativen Gesellschaft, aufzugeben.

„Angesichts der allumfassenden Kritik, denen sich die sächsischen Lager in der Vergangenheit ausgesetzt sahen, müsste die Politik heute in eine andere Richtung gehen.“ findet Mark Gärtner vom SFR. „Hier wurde bisher mehr als nur nachlässig mit dem Recht auf Bildung umgegangen, gerade besonders Schutzbedürftige werden über lange Zeiträume der Situation in einem Lager ausgesetzt, um effektiven Gewaltschutz wurde sich nicht bemüht. Die Abgeordneten müssen Abstand von Maßnahmen nehmen, die diese Strapazen verlängern! Im Gegenteil, das selbstbestimmte Leben in Wohnungen muss das Ziel sein, nicht die Internierung von Menschen!“ fordert er. Seine Kritik am Gesetzesentwurf hatte der SFR in der Sachverständigenanhörung des Innenausschusses am 20. September ausgeführt (Stellungnahme siehe hier). Gärtner weiter: „Was bei der Debatte um die ‚Ankerzentren‘ fast drohte unterzugehen: diese Regelung kann die sächsische Unterbringungspolitik über Jahre zurückwerfen. Sie steht für eine Politik der Ausgrenzung, die weder Schutz gewähren noch integrieren will. Morgen soll sie ihren vorläufigen Abschluss nehmen.“

Bisher galt, dass Menschen maximal sechs Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen leben dürfen. Nun sollen Menschen mit einer „Bleibeperspektive“ von bis zu 20 Prozent bis zu 24 Monate im Lager leben. Ausgenommen sein sollen Familien und Kinder. „Warum einige in der Koalition glauben, dass die Landesdirektion diese Regelung befolgen will, ist uns schleierhaft. Uns liegen Fälle, auch von Kindern, vor, die zeigen, dass die sechs Monate in der Vergangenheit oft überschritten worden. Das Innenministerium gesteht dies auch in seinen Antworten auf Kleine Anfragen ein.“ betont Gärtner.

Einige Kritikpunkte detaillierter ausgeführt:

-Keine Bildung

Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen dürfen nicht zur Schule gehen. Maximal drei Monate ist das zulässig, schreibt die EU-Aufnahmerichtlinie vor. Inzwischen ist es jedoch jedes vierte Kind, dass länger als drei Monate seinem Recht auf Bildung nicht nachkommen kann (vgl. SFR-Newsletter 23/18 vom 12. Oktober). Vor exakt einem Jahr hatten Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Deutscher Kinderschutzbund, SFR und weitere in einem Positionspapier Innen- wie Kultusministerium ihren unsauberen Umgang mit einem hohen Rechtsgut dargelegt. Sie forderten den Zugang zu Regelschulen. Es folgte: ein Pilotprojekt in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Chemnitz. Das Gegenteil der Forderung trat ein, nun sollen bald Lagerschulen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen eingerichtet werden. Dass auch das Curriculum rechtlich und pädagogisch durchfällt, verdeutlichte die Kanzlei Wächtler und Kollegen aus München in einer von GEW Sachsen und SFR in Auftrag gegebenen Stellungnahme.

-Mangelnder Gewaltschutz bei zunehmender Aufenthaltsdauer!

Das vorliegende Gewaltschutzkonzept für die Einrichtungen bleibt derweil hinter den Mindeststandards von UNICEF und Bundesfamilienministerium zurück. Ausführlich wurde dies den zuständigen Ministerien in einem offenen Brief im November dargelegt. Es unterzeichneten Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Beratungsstellen für Betroffene sexualisierter Gewalt, das Psychosoziale Zentrum Leipzig und weitere. „Die Vorfälle in dieserm Jahr auf der Hamburger Straße haben bewiesen, dass die Menschen sobald wie möglich die Lager verlassen sollten, wenn sie sie überhaupt von Innen sehen müssen.“ meint Gärtner.

-Identifizierung besonders Schutzbedürftiger schlägt fehl

Zwar gibt das Innenministerium an, dass es besonders Schutzbedürftige identifiziere. Diese Aussage scheitert jedoch an der Realität. Viele Menschen, die nach ihrer Flucht ankommen, benötigen Anspruch auf eine gute Gesundheitsversorgung, die sie in der Bundesrepublik auf Grundlage des Asylbewerberleistungsgesetzes oft nicht finden. Zunächst aber benötigen gerade psychisch Erkrankte ein stabiles Umfeld – in einem Lager kaum zu ermöglichen. Sie werden nicht identifiziert. Die Schäden an ihrer Gesundheit, die der Aufenthalt in einem Lager anrichtet, ist nicht in Zahlen zu bemessen.

„Bleibeperspektive“ ist keine Legitimation für Internierung!

Die Frage der Integration stellt sich! Auch wenn Koalition und Innenministerium beteuern, es handele sich doch „nur“ um diejenigen, deren Bleibeperspektive geringer als 20 Prozent sei, werden viele der Menschen hier bleiben. Allein schon, weil 20 Prozent ja bedeuten, dass ein nicht geringer Anteil einen Schutzstatus erhält. Der Anteil derer, die am Ende durch das Recht geschützt werden, liegt jedoch weit höher. Denn die Koaltion zieht nicht die bereinigte Schutzquote des BAMFs heran. Ebenso berücksichtigt sie nicht, dass Verwaltungsgerichte BAMF-Bescheide korrigieren. Beispielsweise wurde in 60,1 Prozent der von Verwaltungsgerichten in 2017 entschiedenen Klagen afghanischer Schutzsuchender, der BAMF-Bescheid zu Gunsten der Geflüchteten geändert (vgl. BT-Drs. 19/1371, Antwort auf Frage 14). Der Anteil erhöht sich weiter, wenn bedacht wird, dass rechtliche und tatsächliche Gründe der Abschiebung entgegenstehen können, die Menschen also hier bleiben werden, sie demnach auch eine Perspektive benötigen.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Reto / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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