SFR Newsletter 28/2018 – Asylbewerberleistungen jetzt noch überprüfen lassen, Landtag stimmt über 24 Monate Lager ab.

Asylbewerberleistungen jetzt noch überprüfen lassen! Heute erscheint unser Newsletter ausnahmsweise mal an einem Montag, denn für einen wichtigen Antrag ist nur noch bis Ende diesen Jahres Zeit. Die Höhe der ausgezahlten Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz wurden für 2017 und 2018, trotz gesetzlicher Anspruchsgrundlage, nicht angepasst. Dass die Leistungen somit zu niedrig sind hat das Sozialgericht Stade in einem Urteil von November entschieden. Noch bis 31. Dezember kann bei der zuständigen Ausländerbehörde oder dem zuständigen Sozialamt ein Überprüfungsantrag eingereicht werden.

Die GGUA aus Münster informiert in einem Schreiben:

„Seit 2016 sind die gegenüber dem Regelbedarf nach dem SGB XII und Hartz IV abgesenkten Leistungssätze nach § 3 AsylbLG trotz erheblich gestiegener Lebenshaltungskosten unverändert niedrig. Zum 17.3.2016 wurden sogar noch einzelne Bedarfspositionen für Freizeit, Unterhaltung und Kultur sowie Bildung als in den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes nicht bedarfsrelevant gestrichen und die Grundleistungen so um 10 € gekürzt. Der gesetzlichen Verpflichtung zur Neufestsetzung und jährlichen Anpassung der Leistungssätze kommt der Gesetzgeber seit März 2016 nicht mehr nach! Wären die Grundleistungen ohne Neufestsetzung zumindest weiter fortgeschrieben worden, bestünde für das Jahr 2019 ein Leistungsanspruch nach § 3 AsylbLG in Höhe von 371 € statt der gewährten 354 €! Gegenüber den Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums nach dem SGB II/SGB XII (analog) steigt die Differenz von schon jetzt 62 € ab Januar 2019 auf 70 €! Es sollte daher gegen JEDEN noch binnen Monatsfrist anfechtbaren Bescheid, mit dem Grundleistungen nach § 3 AsylbLG bewilligt werden, ein Widerspruch eingelegt und bis Ende 2018 ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X für die Zeiträume ab 1.1.2017 gestellt werden! Abgesehen von der Höhe der Grundleistungen enthalten Leistungsbescheide nach dem AsylbLG häufig darüber hinausgehende weitere Fehler.“

Der SFR hat ein Musterformular für den Antrag bereitgestellt, PDF und ..docx. Für Rückfragen steht Angela Müller von unserer Dresdner Asylberatungsstelle zur Verfügung: 0351 / 275 085 04 // mueller@sfrev.de

24 Monate Lager. Morgen wird der Landtag über die Änderung des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes abstimmen. Vorgesehen ist, Menschen bis zu 24 Monate im Lager leben zu lassen. Deutlich haben wir das heute in einer Pressemitteilung kritisert.

Abschiebehaft. Dass sie seit Montag letzter Woche vollzogen werden kann, sollte inzwischen bekannt sein. Informiert im Falle von Inhaftierungen die Abschiebehaftkontaktgruppe. www.abschiebehaftkontaktgruppe.de // kontakt@abschiebehaftkontaktgruppe.de

 

Termine

Die Band „WELTEN“ und der Lichtkünstler Kurt Laurenz laden am 10. Dezember 2018 um 19 Uhr in die Petrikirche in Leipzig. Entscheidet selbst, wie viel ihr für die Eintrittskarte bezahlen möchtet – der Erlös geht direkt an die Kontaktstelle Wohnen, die Geflüchtete bei der Wohnungssuche in Leipzig unterstützt.

Der Tresen gegen Antiromaismus in Dresden trifft sich jeden zweiten Mittwoch im Monat in der kosmotique, Martin-Luther-Straße 13 in Dresden. Am 19. Dezember berichten Leute von der Gruppe gegen Antiromaismus, vom Flüchtlingsrat Bremen e.V. und vom SFR von ihrer Recherchereise, die sie derzeit im Westbalkan durchführen. Unter anderem besuchen sie die Familie Rama in Pristina. Der damals zehnjährige Sohn wurde im September 2016 aus Dresden in Handschellen abgeschoben. Mehr Infos hier.

Neue Termine IQ Seminarreihe „Migration und Arbeitswelt“: Die neuen Termine für die Tagesseminare aus der IQ Seminarreihe „Migration und Arbeitswelt“ stehen fest.  Die Qualifizierungsangebote richten sich an alle Arbeitsmarktakteure und vermitteln interkulturelles Grundverständnis im Arbeitsmarktkontext sowie Informationen und Wissen. Alle Termine für das zweite Halbjahr sind einzusehen unter https://www.netzwerk-iq-sachsen.de/seminare/. Anmeldungen und weitere Informationen erhalten Sie unter: 0375 / 390 93 65 oder post@exis.de. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

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