PM: Unterricht in der Unterkunft – Kultusministerium legt sich fest

Curriculum soll in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen etabliert werden

Im September legten verschiedene Organisationen der Landesregierung eine Stellungnahme zum Schulunterricht in Erstaufnahmeeinrichtungen vor. Das Fazit der juristischen Stellungnahme: das Curriculum des Kultusministeriums sei „rechtlich fragwürdig.“ Eine Antwort liegt nun vor. Die vorgebrachten Kritikpunkte bleiben unberücksichtigt. Eine Petition von GEW Sachsen und SFR e.V. stellt derweil das Selbstverständliche fest: das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme! Um Unterschriften wird geworben.

„Die im Rahmen eines Pilotprojektes erfolgte Erprobung einer sozialpädagogischen BEtreuung für Kinder in der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz erweist sich als ein den Umständen des Aufenthaltses gerecht werdendes Angebot.“ schreibt das Sächsische Staatsministerium für Kultus in seiner Antwort an die Unterzeichnenden eines offenen Briefes. Im September 2018 hatten sich die Bildungsgewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen, der Paritätische Landesverband Sachsen e.V., der SFR e.V. und weitere in einem Schreiben an das Innen- und Kultusministerium wie die Ministerin für Gleichstellung und Integration gewandt. Die Antwort fällt spärlich aus. „Die von uns angeführten Kritikpunkte werden ignoriert. Das ist vor allem für die betroffenen Kinder und Jugendlichen dramatisch.“ führt Dr. Gesa Busche vom SFR e.V. aus. Denn die Kritik der Unterzeichnenden fußte auf einer ausführlichen Stellungnahme der Kanzlei Wächtler und Kollegen. Die wird nun offenbar vollkommen außer Acht gelassen. Das Curriculum soll, so das Ministerium, „in den anderen Erstaufnahmeeinrichtungen dauerthaft etabliert“ werden.

Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen werden nicht beschult. Spätestens nach drei Monaten müssen sie laut EU-Aufnahmerichtlinie Zugang zum Bildungssystem erhalten haben. Dass dieser auch nicht „ähnlich“ dem Zugang von Minderjährigen deutscher Staatsangehörigkeit ist, führt die Kanzlei umfassend aus. Auch, dass ein solches Curriculum gar gegen das eigene, sächsische Schulgesetz verstoßen könnte, scheint das Kultusministerium nicht zu beeindrucken. „Eine solche Antwort offenbart das Desinteresse der Landesregierung gegenüber dem unveräußerlichen Recht auf Bildung. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Menschen ihr Interesse bekunden. Zum Beispiel, indem sie die Petition von SFR und GEW Sachsen ‚Bildung für Alle – Kein Kind wird ausgeschlossen‘ unterzeichnen.“ so Dr. Busche.

Die Stellungnahme der Kanzlei Wächtler und Kollegen hier. Sie wurde auf Anfrage des SFR e.V. und der GEW Sachsen angefragt und finanziert.

Das Curriculum liegt dem SFR vor und ist hier bereitgestellt.

Den Offenen Brief vom 19. September 2018  hatten folgende Organisationen unterzeichnet:

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen,
Ausländerrat Dresden e.V.,
Afropa e.V.,
Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen e.V.,
Paritätischer Landesverband Sachsen e.V.,
Petra Zais, Sprecherin für Migration und Asyl, Bildung und Sport, Arbeitsmarkt, Rechtsextremismus der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag,
Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

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