Immer mehr Geflüchtete, auch Kinder, in kasernenartigen Unterkünften
Als das Flüchtlingsaufnahmegesetz im Herbst letzten Jahres überarbeitet wurde, da betonte die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration immer wieder, dass Kinder und Jugendliche keine zwei Jahre in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden leben müssen. Genau das sah die Reform auch vor: Menschen mit einer unterstellten „Bleibeperspektive“ von bis zu 20 Prozent sollen bis zu 24 Monate anstatt maximal sechs Monate dort bleiben. Ausgenommen sind Minderjährige mit ihren Eltern, sie sollten innerhalb von sechs Monaten auf die Kommunen verteilt werden. Die Staatsministerien für Kultus und Inneres planen derzeit, diese Pläne entgegen der bisherigen Pläne zu umgehen und die Staatsministerin zu hintergehen.
Ein Streitpunkt wenn es um die Unterbringung in Lagern geht ist der Zugang zu frühkindlicher Bildung und Erziehung wie zur Schule. Der soll nun über rudimentäre Beschulungsmaßnahmen in „Anker-Zentren“ und Erstaufnahmeeinrichtungen sichergestellt werden. Ein entsprechendes Curriculum wurde in der Aufnahmeeinrichtung in Chemnitz getestet und wird immer noch evaluiert. In einer Kleinen Anfrage an den Kultusminister Christian Piwarz lässt ein Satz aufhorchen: es „wird geprüft, minderjährigen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die ggf. länger als sechs Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben, den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen“ (Drs. 6/16377). Was zunächst positiv klingt, lässt jedoch den Schluss zu, dass der maximale Aufenthalt von sechs Monaten für Kinder und Jugendliche in Erstaufnahmeeinrichtungen überschritten werden soll – wenn es nach den CDU geführten Ministerien geht. „Es verfestigt sich mehr und mehr der Eindruck, dass die Minister für Kultus und Inneres sogar Kinder und Jugendliche über einen sehr langen Zeitraum in kasernenartigen Unterkünften verbleiben lassen wollen. Das schränkt die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein. Die Ministerin für Integration sollte sich mitsamt der SPD-Fraktion deutlich gegen eine Verlängerung der Verweildauer von Minderjährigen in EAEs und ‚Anker-Zentren‘ aussprechen.“ fordert Dr. Busche.
Erst am Montag endete eine Petition von GEW Sachsen und dem SFR mit dem Titel „Kein Kind wird ausgeschlossen – Bildung für Alle.“ 2.150 Menschen schlossen sich der Forderung an.
In einer Stellungnahme hat die Kanzlei Wächtler und Kollegen das geplante Curriculum analysiert und es als unzureichend kritisiert, siehe hier. Die Stellungnahme wurde auf Anfrage des SFR e.V. und der GEW Sachsen angefragt und finanziert.
Das Curriculum liegt dem SFR vor und ist hier bereitgestellt.
Einen Offenen Brief vom 19. September 2018 zum Sachverhalt hatten folgende Organisationen und Personen unterzeichnet:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.,
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen,
Ausländerrat Dresden e.V.,
Afropa e.V.,
Dachverband Sächsischer Migrantenorganisationen e.V.,
Paritätischer Landesverband Sachsen e.V.,
Petra Zais, Sprecherin für Migration und Asyl, Bildung und Sport, Arbeitsmarkt, Rechtsextremismus der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Sächsischen Landtag,
Juliane Nagel, Sprecherin für Flüchtlings- und Migrationspolitik, Sprecherin für Datenschutz der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag.
Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de