PM: Erneutes Versagen bei der Zentralen Ausländerbehörde zeigt: ihr Handeln muss noch stärker beobachtet werden

Mangelhafter Umgang der ZAB Chemnitz mit schutzbedürftigen Personen

Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) ist nachlässig beim Schutz einer kranken und schwangeren Person umgegangen. Seit November 2018 ist bereits klar: das Behördenversagen der ZAB Chemnitz ist systematisch und zumindest am Flughafen Düsseldorf wohlbekannt. Der rechtlich sowieso vorgesehene Blick hinter die Kulissen des Abschiebeflughafens Leipzig/ Halle wird damit umso wichtiger!

Es ist eine Premiere. Das Staatsministerium des Inneren gibt offen zu, dass seine Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) mangelhaft arbeitet, wenn es um menschenrechtliche Standards bei Abschiebungen geht. Am 28. Januar 2019 soll Familie T. aus Leipzig ab München nach Italien abgeschoben werden. Frau T. ist schwanger, bricht zusammen und wird ins Krankenhaus eingeliefert (der SFR berichtete erstmals in einer PM am 05. Februar 19). Herr T. wird mit seinem Sohn Richtung München deportiert, dort angekommen, bricht die Bundespolizei ab. Herr T., getrennt von seiner in der 31. Woche schwangeren Frau, hatte sich selbst verletzt. Ein weiterer Strich in der Liste über die rigide Abschiebepraxis. In einer Antwort auf Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel schreibt das Staatsministerium des Inneren indes:

„Eine Information der Bundespolizei über die Schwangerschaft ist wegen eines Büroversehens unterblieben.“ (vgl. Drs. 6/16607: 2)

Was hier als unentschuldbares Versehen im Einzelfall beschrieben wird, ist jedoch systematisches Behördenversagen. Bereits im November 2018 berichteten mehrere Vereine  von der zweifelhaften Arbeit der ZAB in Chemnitz. In einer gemeinsamen Stellungnahme beriefen sie sich auf Aussagen der Abschiebungsbeobachtung in Düsseldorf:

„Es wurden wiederholt Fälle von Menschen beobachtet, die in der Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde Chemnitz zum Flughafen [Düsseldorf] zugeführt wurden, bei denen im Vorfeld keine oder nur unvollständige medizinische Informationen zu kranken Rückzuführenden an die Bundespolizei übermittelt wurden.“ (vgl. Stellungnahme zur Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Leipzig/ Halle: 2)

Nachlässige ZAB Chemnitz verdeutlicht Dringlichkeit der Abschiebebeobachtung in Leipzig

Abschiebebeobachter*innen, Bundespolizist*innen, Ärzt*innen – eine Vielzahl von Personen an deutschen Abschiebeflughäfen will wissen, in welchem gesundheitlichen Zustand die abzuschiebenden Menschen aus den Bundesländern ankommen. „Die Zentrale Ausländerbehörde Chemnitz fällt wiederholt mit unterdurchschnittlichem Talent in Kommunikation und Organisation auf. Menschenrechte werden nicht nur durch aktives Einwirken wie bei Familientrennungen eingeschränkt. Sie werden auch dann unterlaufen, wenn sie im alltäglichen Behördenhandeln nicht mitgedacht werden.“ meint Mark Gärtner vom SFR. Die Schlussfolgerung, die Gärtner zieht, ist klar: „Eine Abschiebungsbeobachtung am Flughafen Leipzig / Halle ist nicht nur rechtlich geboten und sollte Standard sein. Sie ist im Angesicht einer sächsischen Behörde, die kranke und schwangere Menschen nicht ausreichend schützen will, dringend verlangt!“

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Reto / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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