PM: Ausländerbehörde Bautzen kürzt sich die Welt, wie es ihr gefällt

Erneut Sozialleistungen bei Kindern und Jugendlichen gekürzt
Kindern und Jugendlichen in Bautzen drohen weiterhin Leistungskürzungen. Fernab von Bundesgerichtssprechung wird fleißig gestrichen – wider der Empfehlungen der Fachaufsicht, entgegen einer ausstehenden Mitteilung der Staatsminister*innen für Soziales wie Gleichstellung und Integration. Die Behörde ermächtigt sich selbst.

Am 21. Mai 2019 kürzt die Ausländerbehörde dem Kind der Familie A. die Sozialleistungen. Ein Wiederholungsfall. Trotz massiver Kritik von Seiten des SFR e.V. im Mai diesen Jahres. Trotz eines Gesprächs zwischen Landesdirektion und Ausländerbehörde am 17. April mit eindeutigen Empfehlungen an die Bautzener*innen. „Mag sein, dass eine Behörde sich nicht darum schert, wenn eine NGO ihr eine rechtswidrige Entscheidungspraxis vorwirft.“ bewertet Müller das neuerliche Bestrafen von Kindern für das angebliche Fehlverhalten ihrer Eltern. „Ein starkes Stück jedoch ist es, wenn eine Behörde wider der Empfehlungen ihrer Fachaufsicht  bescheidet und der abschließenden Bewertung durch ein Ministerium vorgreift.“ Genau das hat die Ausländerbehörde Bautzen getan. Denn die Landesdirektion gibt in der verschriftlichten Wiedergabe des Gesprächs vom 17. April wieder, dass sie empfahl „bis auf weiteres keine Kürzungen bei Kindern zu verfügen. Leistungskürzungen hätten […] in der Folge dazu geführt, dass den Kindern der Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket, und damit z.B. das Essen in der KITA verwehrt werde.“ Die Landesdirektion versprach, sich „im Sinne einer einheitlichen Rechtsanwendung“ an die Staatsminister*innen für Soziales und für Gleichstellung und Integration zu wenden. Deren Mitteilung steht noch aus. Müller: „Und wieder entscheidet Bautzen einfach drauf los. Gekürzt wurde in einem anderen Fall, als die Antwort auf die Fachaufsichtsbeschwerde ausstand. Nun wird weiter gemacht wie bisher, noch bevor sich die Staatsminister*innen äußern.“

Bundessozialgericht, Staatsministerien, Landesdirektion – Bautzen ignoriert, was das Zeug hält

Gerichtsentscheidungen zu Leistungskürzungen bei Erwachsenen sprechen eine klare Sprache: „Die Gerichte gehen zweifelsfrei davon aus, dass es stets einer genauen Prüfung des Einzelfalls bedarf. Bereits bei Erwachsenen! Die Ausländerbehörde Bautzen setzt aber schon bei Kindern und Jugendlichen gerne mal den Rotstift an, ohne dass ersichtlich wird, dass ordentlich geprüft wurde.“ wirft Müller vor. Denn, das Bundessozialgericht hatte sich in einem Vergleich bereits im Jahr 2015 dazu geäußert. Eindeutig wird dort die Praxis verworfen, dass Kindern das angebliche Fehlverhalten der Eltern zur Last gelegt wird. „Bautzen hat sich bisher nicht mit diesem Vergleich auseinandergesetzt, im Gegenteil, die Behörde gibt gegenüber der Landesdirektion gar an, dass  entgegenstehende Sozialgerichtsentscheidungen nicht bekannt seien. Tatsächlich bietet das Bundessozialgericht einen Newsletter und einen RSS-Feed an. Wir empfehlen der Ausländerbehörde Bautzen dringend, ihr Informationsmanagement zu verbessern.“

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Angela Müller
-Asylberatung-
Tel.: 0351 33 23 55 94
mueller@sfrev.de

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