Zugang zu Ausbildungsduldung kann reibungslos funktionieren – Standards setzen!
„Hier lebenden, integrierten Asylbewerbern werden wir den Zugang zum Arbeitsmarkt, z. B. bei der Ausbildungsduldung erleichtern.“ Die Sondierungsgespräche zwischen CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und SPD versprechen viel. Zwischen August 2016 und Juni 2019 wurde 268 Menschen die Ausbildungsduldung gewährt. Noch mehr Menschen, wie auch Unternehmen, könnten künftig von der Regelung profitieren. Der Fall von Fazal-Khan zeigt, wie Sachsen das Gesetz konstruktiv anwenden kann.
Fazal-Khan A. aus Afghanistan wird in Dresden zum Mechaniker ausgebildet. Im August 2017 begann er seine Ausbildung bei einem Autoreifenhändler. Damals war er noch im Asylverfahren. Im Sommer 2019 wurde sein Asylantrag schlussendlich abgelehnt. Nicht selten passiert es dann, dass der Übergang vom Asylverfahren in die Duldung nicht reibungslos verläuft. „Wir haben in unseren Beratungsstellen dann häufig damit zu kämpfen, dass die Betroffenen ihre Ausbildung fortsetzen können und die Beschäftigung erlaubt bleibt.“ berichtet Dr. Kristian Garthus-Niegel vom SFR. Selbst die Ausbildungsduldung, ein Instrument, welches mit dem Integrationsgesetz 2016 etabliert wurde, hat für keine einheitliche Anwendung gesorgt. „Bemerkenswert.“ findet das Dr. Garthus-Niegel, denn: „Wer bereits eine Ausbildung begonnen hat und zwischendurch geduldet wird, der soll nach dem Willen des Bundes in der Regel die Ausbildungsduldung erhalten. Da besteht kein Ermessen für die Ausländerbehörden.“ Der SFR beobachtet, dass nichtsdestotrotz Ausbildungsduldungen bei ebendiesen Fallkonstellationen verweigert werden. Unproblematisch lief das hingegen bei A. Drei typische Hürden musste er gerade nicht nehmen:
- Direkt nach der rechtskräftigen Ablehnung erhielt er eine Duldung, in der die Beschäftigung weiterhin erlaubt wurde. Der anschließende Antrag auf Ausbildungsduldung wurde bewilligt.
- Für die Identitätsklärung genügte seine Tazkira, ein afghanisches Ausweisdokument. Oftmals akzeptieren Ausländerbehörden Dokumente dieser Art nicht, obwohl sie Lichtbild und biometrische Merkmale aufweisen. Damit verkomplizieren und verlangsamen sie den Prozess.
- Fazal-Khan A. erhielt die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
„Als das Gericht meine Asylklage abgewiesen hat, wurde ich sehr verunsichert, ob ich überhaupt weiter in Deutschland bleiben konnte“ erzählt A. „Zu dem Zeitpunkt hatte ich schon mein zweites Lehrjahr fast beendet und stand kurz vor den Zwischenprüfungen. Mein Chef hat mich dabei sehr unterstützt: Er hat ein gutes Arbeitszeugnis an die Ausländerbehörde geschrieben und mich zum Anwalt begleitet. Auch der Flüchtlingsrat war sehr nett und hat mir beim Antrag auf die Ausbildungsduldung viel geholfen. Deswegen konnte ich trotz der ganzen Unruhen meine Zwischenprüfungen mit einer sehr guten Leistung von 86 Prozent abschließen. Nachdem ich dann im Frühherbst auch endlich die Ausbildungsduldung bekam, habe ich damit keinen Stress mehr und kann viel besser lernen. Mein Chef hat gesagt, dass er mich gern weiterhin anstellen möchte, wenn ich im Sommer nächsten Jahres die Ausbildung erfolgreich abschließe.“
Dank seines persönlichen Durchhaltevermögens, der guten Unterstützung der Firma und der Beratungsstelle sowie durch eine Ausländerbehörde, die ihre Ermessensspielräume vernünftig zum Vorteil der Beteligten ausgeübt hat, lief der Wechsel in die Ausbildungsduldung für A. und sein Betrieb ziemlich reibungslos. „In zahlreichen, anderen Verfahren beeinträchtigt aber leider die dauerhafte Unsicherheit die Lernfähigkeit und Schulleistungen der Auszubildenden zunehmend, in manchen Fällen so sehr, dass es zu Ausbildungsabbrüchen führt“, erklärt Dr. Garthus-Niegel.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, können die Länder durch Erlasse und Anwendungshinweise diese Regelung so gestalten, sodass die Verfahren transparenter und einheitlicher laufen. Dr. Garthus-Niegel fordert: „Um die absolute Zahl der Menschen mit Ausbildungsduldung zu vergrößern, sowie die bereits gute Erteilungsquote von knapp 80 Prozent noch weiter zu steigern, sollten die verhandelnden Parteien diese Punkte beherzigen.“
Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued-
Dr. Kristian Garthus-Niegel
Tel.: 0351 – 309 901 02
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