PM: Beschluss aus Leipzig: Mensch wird aus Aufnahmeeinrichtung verlegt – Schutz vor Sars-CoV-2 gilt für alle!

Gemeinsame PM mit dem Infobus Leipzig
Bewohner der Aufnahmeeinrichtung aus Dölzig muss auf Kommune verteilt werden

Es ist ein bahnbrechender Beschluss, den das Verwaltungsgericht Leipzig heute erlassen hat und der doch das Selbstverständliche bestätigt. In einer Pressemitteilung teilt das Gericht mit, dass die Abstandsregeln der Sächsischen Corona-Schutz-Verordung auch in Aufnahmeeinrichtungen gelten müssen.

Der Mensch, der sich an das Gericht gewandt hat, kommt aus der Aufnahmeeinrichtung Dölzig. Er muss laut Gerichtsbeschluss nun in eine der sächsischen Kommunen verlegt werden. Zur Begründung führt das Gericht aus:

„Es würde nicht nur einem Wertungswiderspruch zu diesen Regelungen darstellen, wollte man den Bereich der Asylbewerberunterkünfte von dem Gebot des § 1 CoronaSchVO herausnehmen (vgl. auch § 36  Abs. 1 Nr. 4 Infektionsschutzgesetz), es würde vor allem dem Sinn und Zweck der Verordnung selbst zuwiderlaufen, der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2.“

Der Beschluss liegt dem SFR vor [hier verlinkt]. Anders als das Verwaltungsgericht Leipzig in einer ursprünglichen Version der Pressemitteilung versehentlich mitteilt, ist der Beschluss unanfechtbar.

Der Infobus Leipzig und der SFR erklären dazu:

„In Sachsen leben etwa 2.000 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Dieser Beschluss heißt nichts anderes, als dass das Land nun umgehend die Massenunterkünfte auflösen muss! Spannend wird zu sehen, wie die Landkreise und kreisfreien Städte nun mit den etwa 5.000 Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften verfahren werden.“

Die Aufnahmeeinrichtung in Dölzig hatte derweil massive, mediale Aufmerksamkeit erfahren. Erst gestern berichtete die taz anhand des Beispiels Dölzig von vier Verfahren, die an den Verwaltungsgerichten Dresden, Leipzig, Chemnitz zum Sachverhalt eröffnet wurden. Ein Bewohner hatte sich wegen der hygienischen Zustände dort beschwert. Zwischenzeitlich war der einzelne Bewohner in eine Aufnahmeeinrichtung nach Chemnitz transferiert worden. Der SFR hatte dies als Sanktion dafür gewertet, dass er sein Recht auf freie Meinungsäußerung gegenüber MDR exakt wahrgenommen hatte. Zusätzlich hatten Bewohner*innen einen offenen Brief an die Malteser als Betreiber der Einrichtung verfasst.

Kontakt

Infobus Leipzig
Kim Schönberg
Mail: bus-le@riseup.net

Sächsischer Flüchtlingsrat
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

Korrektur: In einer ursprünglichen Version der PM hieß es, dass etwa 7.000 Menschen in den Gemeinschaftsunterkünften der Landkreise und kreisfreien Städte leben. Korrekt ist die Zahl 5.000. Mit den 2.000 Menschen in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaats Sachsen leben insgesamt 7.000 Menschen in Sachsen in Sammelunterkünften. Unsere Berechnungen nochmal hier. Wir bitten, den Fehler zu entschuldugen.

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