Nach Flutkatastrophe: Abschiebungen nach Pakistan bleiben lebensgefährlich

Trotz verheerender Flutkatastrophe sowie Unterdrückung von religiösen und politischen Minderheiten: am 11. Oktober ist die nächste Sammelabschiebung nach Pakistan geplant. Auch die neuerlichen Angriffe auf Minderheiten führen nicht zu einem überfälligen Umdenken deutscher Behörden, die die Gefahren für Betroffene möglicher Abschiebungen und vakante Menschenrechtslage im Land noch immer nicht anerkennen. Auch deswegen organisieren wir am 13. Oktober einen Fachtag in Dresden, um ein Update zur asyl- wie menschenrechtlichen Lage Pakistans zu liefern.

Am morgigen Tag ist laut Informationen von Deportation Watch die nächste Abschiebung von Frankfurt a.M. nach Pakistan geplant. Dabei ist es noch keinen Monat her, dass ein Drittel der Landesfläche von einer Flutkatastrophe überschwemmt wurde. Über 1600 Menschen starben, Hunderttausende wurden vertrieben, es droht eine Cholera-Epidemie und ungefähr sieben Millionen Menschen sind seitdem ohne Obdach. Wie so häufig spüren Schwellenländer die Konsequenzen des Klimawandels deutlicher, doch sind nicht in der finanziellen Lage die Schäden zu kompensieren.

Gerade in der pakistanischen Landwirtschaft hat die Flutkatastrophe langfristige Schäden entwickelt, die laut UN-Angaben Milliarden im Wiederaufbau brauchen werden. Die EU hatte vergangene Woche 30 Millionen Euro Unterstützung zugesichert, nachdem die Bundesregierung bereits im September 26 Millionen Euro zusicherte. Würde die Landwirtschaft zusammenbrechen, wäre dies fatal für die gesamte Ökonomie des Landes. Jede zweite Person arbeitet in diesem Sektor und ein Fünftel der Wirtschaftsleistung hängt davon ab.

Auch für die Gefährdung von Minderheiten besteht noch zu geringe Kenntnis bei deutschen Behörden, obwohl bspw. die Verfolgung der Ahmadiyya-Gemeinde durch Berichte von Amnesty International erneut bestätigt wurde. Die Gefährdung besteht explizit bei Menschen, die zuvor im Exil lebten. Dies wurde kürzlich in einem dokumentierten Fall deutlich, als ein in Deutschland lebender Ahmadi bei Rückkehr in seine Heimatstadt angegriffen wurde.

Akut von Abschiebung bedroht ist mindestens ein Ahmadi, der aus dem Flutgebiet kommt und sich in hessischer Abschiebehaft sitzt. Dabei blieb dessen akute Suizidgefährdung trotz Haftbeschwerde und Eilantrag bislang unberücksichtigt. Religiöse oder politische Minderheiten, queere Personen und weitere bedrohte Gruppen sind de facto in Gefahr, da auch die pakistanische Rechtsprechung (bspw. über einen Blasphemieparagraphen, auf den noch immer die Todesstrafe steht) diese institutionell unterdrückt. Die Geheimdienste des Landes verfolgen die Aktivität Betroffener zum Teil auch im Exil, sodass diese bei Abschiebungen besonders gefährdet wären.

Dennoch erhalten viele Pakistaner*innen Ablehnungen im Asylverfahren, da angeblich sichere alternative Aufenthaltsorte für sie im Land bestehen würden. Da hier desöfteren grobe Fehleinschätzungen vorliegen und in der Öffentlichkeit noch ein zu geringes Bewusstsein für die Menschenrechtslage im Land besteht, veranstalten wir am 13. Oktober im Projekt ACT einen Fachtag dazu: Programm und mehr Infos dazu.

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  • sebastian-grochowicz-WE0FIs9RBac-unsplash: Sebastian Grochowicz/Unsplash