Abschiebeversuch von schwangerer Frau nach Venezuela – Partner und Vater des Kindes ist EU-Bürger

Am Abend des 31. Mai gab es erneut einen brutalen Abschiebeversuch einer venezolanischen Frau aus Chemnitz, die sich bereits im fünften Monat ihrer Schwangerschaft befindet. Während der Abschiebung musste die Frau ins Krankenhaus eingeliefert werden, nach der Behandlung setzte die Polizei diese fort. Erst heute früh am Flughafen in Frankfurt wird die Abschiebung, aufgrund einer fehlenden Covid-Impfung der Betroffenen, abgebrochen. Ihr Lebenspartner und Vater des Kindes ist italienischer Staatsbürger. Dadurch wird das zukünftige gemeinsame Kind nach der Geburt auch eine Aufenthaltserlaubnis für die EU erhalten.

Seit Januar 2022 finden nach vierjähriger Unterbrechung wieder Abschiebungen von Sachsen nach Venezuela statt – bereits das zweite Mal war eine junge Frau betroffen. Auch sie wurde zuvor im Asylverfahren abgelehnt, da das BAMF die Gefährdungslage im Land derzeit als gering einschätzt. Der Zugriff erfolgte in der Wohnung des Lebenspartners, der als EU-Bürger auch das Aufenthaltsrecht des gemeinsamen Kindes sichern würde. Jedoch befindet sich die Frau aktuell noch nicht im Mutterschutz, sodass die sächsischen Behörden das Zeitfenster nutzen wollten und eine Abschiebung für legitim hielten.

Das Vorgehen der Polizei gefährdete jedoch die Gesundheit der schwangeren Frau und ihres ungeborenen Kindes. Deshalb verurteilt Dave Schmidtke vom Flüchtlingsrat den Abschiebeversuch: „Spätestens nachdem die Polizei registrierte, dass sich die schwangere Frau aufgrund der psychischen Belastung übergeben muss, hätte die Abschiebung gestoppt werden müssen. Stattdessen wird Stunden später im Klinikum Chemnitz festgestellt, dass sie reisefähig ist und die Polizei nimmt sie ihn gewahrsam. Eine unzumutbare Tortur für die werdende Mutter, die stets unter Panik vor der drohenden Abschiebung stand.“

Erst am Flughafen in Frankfurt am Main wurde die Abschiebung abgebrochen, da die Betroffene keine gültige Covid-Impfung nachweisen konnte, die in Venezuela verlangt wird. Schmidtke kommentiert: „Es wurde also nicht nur eine werdende Mutter unter enormen Stress gesetzt und die Gesundheit ihres Kindes gefährdet, sondern auch ein exorbitant hoher zeitlicher und finanzieller Aufwand für eine Abschiebung betrieben, die zu keinem Zeitpunkt durchgeführt hätte werden können. Dieser Abschiebeversuch ist ein Skandal, der das Ziel verfolgte eine zukünftige Familie auseinanderzureißen.“

2022 erreichten 1.250 Venezolaner*innen Sachsen, nach Syrien waren sie damit die zweitgrößte Gruppe aller Asylantragstellenden im Freistaat. Venezuela bleibt ein autoritär geführter Staat, dessen Regierung unter Maduro für Unterdrückung von Opposition und eine katastrophale Hungerkrise verantwortlich ist. Dadurch wurde eine der größten Fluchtbewegungen weltweit ausgelöst, die bis heute anhält. Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine findet aktuell eine Normalisierung der politischen Beziehungen zwischen dem autoritären Herrscher Maduro und westlichen Staaten statt, da diese ein Interesse an den riesigen Ölreserven Venezuelas besitzen.

INFO: zur genauen Aufschlüsselung der Fluchtgründe und politischer Lage Venezuelas haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht.

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  • sebastian-grochowicz-WE0FIs9RBac-unsplash: Sebastian Grochowicz/Unsplash