Unsichere Perspektive: Familie Pham/Nguyen verlässt Sachsen

Die Ausländerbehörde Chemnitz genehmigt Familie Pham/Nguyen den Umzug nach Berlin. Diese Zusicherung erfolgte heute durch die Pressestelle der Stadt, nachdem die Familie gemeinsam mit Rechtsanwältin Fleischer eine Streichung der Wohnsitzauflage beantragte. Trotz unbefristeter Beschäftigung und dem Einreichen von Sprachzertifikaten schien der Verbleib von Familie Pham/Nguyen im Freistaat bis zuletzt ungesichert.


Mehrfache Ablehnung in der Härtefallkommission und eine versuchte Abschiebung waren nur zwei Gründe dafür, dass Familie Pham/Nguyen beruflich wie örtlich nach Alternativen suchte. Herr Pham, der 1987 als DDR-Vertragsarbeiter nach Sachsen kam, wurde ein zu langer Aufenthalt in Vietnam zum ausländerrechtlichen Verhängnis. Mehrfache Appelle der Zívilgesellschaft wie bspw. eine Petition mit über 100.000 Unterzeichnenden blieben ohne Wirkung.

Anträge der Rechtsanwältin Jenny Fleischer, die besondere humanitäre Gründe in der Situation der Familie vorliegen sah, wurden von der Ausländerbehörde Chemnitz abgelehnt und statt eines Bleiberechts wurde dort die Abschiebung vorbereitet. Für diesen Zweck erhielten Tochter Emilia und Frau Nguyen im Mai bereits keine Duldung mehr, sondern nur noch das sogenannte „Fantasiepapier“. Der Ausgang eines erneuten Antrags bei der Sächsischen Härtefallkommission, dessen Behandlung noch gar nicht feststand, bot auch nur eine unsichere Perspektive.

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