Gemeinsame Pressemitteilung der Ausländerbehörde Dresden und des Sächsischen Flüchtlingsrates e.V.:
In Sachsen leben über 13.000 Geflüchtete in Duldung. Viele dieser Menschen verbleiben über Jahre in rechtlicher Schwebe, da aus diversen Gründen weder eine Abschiebung noch ein Ankommen im Freistaat möglich ist. Das neue Modellprojekt „Perspektive Bleiberecht Dresden“ zwischen der Ausländerbehörde Dresden und dem Flüchtlingsrat startete im März und will hier Abhilfe schaffen. Es dient dazu langjährig Geduldeten Perspektiven für einen Aufenthaltsstatus aufzuzeigen und somit auch die Verwaltung zu entlasten.
Dr. Ramona Sickert, Projektkoordinatorin vom neuen Modellprojekt „Perspektive Bleiberecht Dresden“ sagt: „Die Mehrheit der Geduldeten, die seit Jahren in Dresden leben, sind längst in der Stadt angekommen. Sie haben ein neues Leben aufgebaut, Kinder wurden geboren, Freundschaften sind entstanden und manche haben sogar nach erfolgter Genehmigung eine Arbeit gefunden.“ Trotz dieser Integration sehen sie sich auf dem Weg in einen gesicherten Aufenthalt mit zahlreichen Hürden konfrontiert.
Die kommissarische Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde Dresden, Denise Gräfe, begrüßt das Vorhaben: „Das Modellprojekt und die Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingsrat kann dabei helfen, langzeitgeduldeten Menschen eine Perspektive zu geben, damit sie schneller von den bereits bestehenden Bleiberechtsregelungen etwa für eine nachhaltige Integration profitieren können. Hierfür stellt beispielsweise das von der aktuellen Bundesregierung eingeführte Chancenaufenthaltsrecht eine Option dar.[1] Die vom Flüchtlingsrat zur Verfügung gestellten Beratungsstrukturen hinsichtlich von geduldeten Ausländern zur Rechtsmaterie und den Antragsformalitäten entlasten die Ausländerbehörde und ermöglichen so möglicherweise schnelle Entscheidungsprozesse.“
Duldung – Leben in ständiger Unsicherheit
Eine Duldung stellt nach dem Aufenthaltsrecht keinen Aufenthaltstitel dar und bietet nur einen unsicheren Status mit ständiger Angst vor einer Abschiebung. Schulkarrieren, Arbeitsverläufe und Ausbildungen stehen immer unter diesem Vorbehalt, was auch für Firmen und Ausbildungsbetriebe eine große Unsicherheit bedeutet. Menschen mit einer Duldung werden oft nicht eingestellt und bekommen schwerer einen Ausbildungsplatz.
Es existieren zwar Bleiberechtsregelungen für langjährig Geduldete nach erfolglosem Asylverfahren, doch die Hürden wie Identitätsklärung, Passbeschaffung, Spracherwerb und lebensunterhaltssichernde Arbeit sind oftmals hoch.
Modellprojekt als Novum in Sachsen
Genau hier setzt das neue Modellprojekt „Perspektive Bleiberecht Dresden“ an, das seit dem 1. März 2024 im Sächsischen Flüchtlingsrat arbeitet. Es unterstützt in Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde vor allem langzeitgeduldete Menschen, die in Dresden leben, bei dem Weg in einen gesicherten Aufenthalt. Zum ersten Mal wurde modellhaft eine Kooperation zwischen der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Dresden und dem Sächsischen Flüchtlingsrat vereinbart. Das Projekt wird bis Ende 2026 über die regionale Fachkräfteallianz gefördert.
Quellen:
[1] https://www.ihk.de/dresden/servicenavigation/presse-publikationen/meldungen/mit-dem-chancen-aufenthaltsrecht-zur-aufenthaltserlaubnis-5912670
[3] https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/EMN/Studien/wp93-uneraubter-aufenthalt.pdf?__blob=publicationFile&v=14
[4] https://www.proasyl.de/news/das-neue-rueckfuehrungsgesetz-bedient-rechten-populismus-loest-aber-keine-probleme/