PM: Sächsische Ausländerbehörden stellen sich über das Bundesverfassungsgericht

Gemeinsame Pressemitteilung des Initiativkreis Menschen.Würdig, des Peperoncini Rechtshilfefonds e.V., des Bon Courage e.V., des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. In Sachsen wird der Rechtsanspruch auf Duldung erfunden Geflüchtete traten in der Vergangenheit vermehrt an Beratungsinitiativen in verschiedenen Teilen Sachsens heran und hinterfragten die ihnen ausgehändigten „Grenzübertrittsbescheinigungen“. Die Mehrheit der sächsischen Ausländerbehörden stellt diese Dokumente zunehmend anstelle von Duldungen aus. Eine Anfrage bei der Landesregierung zeigt, dass diese Praxis weitläufig in Sachsen verbreitet ist. Was ein näherer Blick offenbart: Sie ist rechtswidrig und sollte, wenn es nach dem Bundesverfassungsgericht geht, bereits seit 2003 nicht mehr vollzogen werden.

PM: Sicheren Aufenthalt für auszubildende Geflüchtete schaffen!

Fünf Landesflüchtlingsräte fordern ein Aufenthaltsrecht für auszubildende Geflüchtete Die „Ausbildungsduldung“ krankt an ihrem eigenen Namen. Es braucht keine Duldung, es braucht ein Aufenthaltsrecht für Auszubildende. Nur so würde der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen. Der Ermessensspielraum der „Ausbildungduldung“ wird inzwischen zu Gunsten politischer Vorgaben von einzelnen Landesregierungen missbraucht. Berechenbarkeit von Recht und Gesetz sieht anders aus. Die Landesflüchtlingsräte Berlins, Brandenburgs, Hessens, Niedersachsens und Sachsens fordern ein Aufenthaltsrecht für geflüchtete Menschen in Ausbildung. Die im Integrationsgesetz 2016 verabschiedete, so genannte „Ausbildungsduldung“ kann in ihrem Kern nicht funktionieren. Denn als Duldung setzt die Regelung lediglich die Abschiebung aus. In der Folge bewerten

PM von PRO ASYL: Ein weiterer Problembär in der Dresdner Justiz

Richterliche Befangenheit im Namen des Volkes In Dresden ticken die Uhren ein wenig anders. Während andernorts PRO ASYL-Veröffentlichungen häufig in den Quellenlisten zu finden sind, die Verwaltungsgerichte nutzen und in ihren Entscheidungen zitieren, meint ein Richter der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden in einem Urteil vom 6.12.2016: »Die Verlautbarungen von PRO ASYL sind ohne Wert.« Dabei setzt er sich in keiner Weise mit den Inhalten einer PRO ASYL-Broschüre zu den Aufnahme- und Lebensbedingungen für Asylsuchende in Bulgarien auseinander, um die es im zu entscheidenden Fall ging. Nein, der Richter am Verwaltungsgericht Leonard versteht offenbar unter freier Beweiswürdigung, die Organisation auf

PM: Neue Eskalationsstufe bei Familientrennungen     

Familienmutter wird trotz ärztlichen Gutachtens zu „freiwilliger Ausreise“ genötigt    Ausländerbehörden und Innenministerium planen inzwischen Familientrennungen bewusst ein. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. wirft den Verantwortlichen vor, so das Aufenthaltsrecht zu unterlaufen. Erneut werden Grundrechte missachtet. Der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. weiß von bereits zwei vollzogenen Familientrennungen in 2017. Die Trennung von Familien durch Abschiebungen hat eine neue Eskalationsstufe erreicht. Zentrale Ausländerbehörde und Landesinnenministerium reißen Familien inzwischen ganz bewusst auseinander. Eine Dresdner Amtsärztin attestierte einer Familienmutter aus dem Kosovo die Reiseunfähigkeit, sie durfte also nicht abgeschoben werden. Der Rest ihrer Familie, Ehemann und drei Kinder, wurden dennoch in der Nacht vom 21.

PM: Einstufung der Maghreb-Staaten als sicher: Befürworter haben keine Argumente

Die Bundesländer müssen Haltung zeigen und sich gegen das Gesetzesvorhaben klar positionieren PRO ASYL und Sächsischer Flüchtlingsrat e.V. appellieren an den Bundesrat, das »Gesetz zur Einstufung von Algerien, Tunesien und Marokko als sichere Herkunftsstaaten« zu stoppen. Weder die Menschenrechtslage in diesen Staaten noch die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) lassen diese Einstufung zu.

PM: Bildung garantieren, Arbeit ermöglichen, Integration sichern

Verbände fordern landesweites Schulungsprogramm für volljährige Geflüchtete 17 Verbände fordern die Landesregierung auf, volljährigen Geflüchteten ohne Schulabschluss zu ermöglichen, diesen nachzuholen. Etwa 4.000 Menschen in Sachsen ist momentan der Weg zu einer qualifizierten Berufsausbildung verwehrt. Zu den Unterstützern der Forderung zählen unter anderem der Sächsische Flüchtlingsrat, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Diakonie und der DGB Sachsen. Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände sprechen sich für ein Erwachsenenbildungsprogramm für Geflüchtete aus. Bildungs- und integrationspolitisch ist ein solches, von der Landesregierung ermöglichtes Angebot dringend geboten. Etwa 4.000 Geflüchtete wollen ihren Schulabschluss nachholen, um einen Zugang zum Ausbildungs- beziehungsweise ersten Arbeitsmarkt zu erhalten. Diese Bereitschaft sollte