Arbeitende Geflüchtete dürfen mit niedrigeren Unterbringungsgebühren rechnen
Der Ausschuss Soziales und Wohnen der Stadt Dresden empfiehlt, dass die Unterbringungssatzung geändert wird. Die Kosten der Unterbringungen sollen gesenkt werden. Ursprünglich war eine Erhöhung auf bis zu 600 Euro vorgesehen. Für die zentrale Unterbringung sollen nach wie vor Gebühren erhoben werden. Der Stadtrat wird darüber am 14. Dezember entscheiden.
Die Stadt Dresden verzichtet darauf, Geflüchtete in Arbeit und Ausbildung mit einem Betrag von bis zu 600 Euro Unterbringungsgebühr zu belasten. Der Ausschuss Soziales und Wohnen beschloss am Dienstag, dass Alleinstehenden maximal 306 Euro für die Unterbringung in einer Wohnung berechnet werden. In Gemeinschaftsunterkünften Untergebrachte sollen höchstens 219 Euro zahlen. „Wir begrüßen, dass die Stadt Dresden unserer Kritik nachgekommen ist. Im schlimmsten Fall hätte Arbeit hier zur Schuldenfalle werden können.“ kommentiert Dr. Gesa Busche für den Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. Die Nutzungsgebühr für die Unterbringung in Wohnungen ist dabei sogar gesenkt worden. Ursprünglich lag sie bei 340 Euro. Es bleibt zu hoffen, dass der möglichen Empfehlung des Stadtrats, wenigstens Auszubildende und Arbeitende dezentral unterzubringen, gefolgt wird.
Geflüchtete Auszubildende mit jenen deutscher Staatsbürgerschaft gleichgestellt
Teilweise sind Auszubildende auf die Berufsausbildungsbeihilfe angewiesen da ihr Lohn zu gering ausfällt. Wie Auszubildenden deutscher Staatsbürgerschaft auch, soll Geflüchteten nun der Betrag berechnet werden, den der Beihilfebescheid vorgibt. Für die Auszubildenden, die nur eine geringe Entlohnung und keine aufstockenden Leistungen erhalten, soll keine Nutzungsgebühr erhoben werden. Sollte der Stadtrat am 14. Dezember dem Beschluss des Sozialauschusses folgen, gilt die Regelung rückwirkend ab August 2017.
Die Pressemitteilung vom 17. Oktober mit der ursprünglichen Kritik des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. hier.