PM: Wie Herr F. gern Koch werden wollte, alles richtig machte und er am Ende doch ein Gericht aufsuchen musste

Ausländerbehörde Leipzig griff nach allen Strohhälmen, um Ausbildung zu verwehren

In Leipzig werden Ausbildungsduldungen nur unter restriktiven Bedingungen gewährt. Der Fall von Herrn F. zeigt dies. Der angehende Koch kann nun seine Ausbildung beginnen. Zu seinem Recht musste ihn allerdings erst das Verwaltungsgericht verhelfen. Eine liberale und einheitliche Entscheidungspraxis ist vonnöten, fordert der SFR.

Herr F. wollte schon am 01. August seine Ausbildung als Koch beginnen. Doch dem Leipziger und angehenden Koch, geflohen aus Afghanistan und nach dem negativ beschiedenen Asylantrag geduldet, wurden Steine in den Weg gelegt. Zwei Monate später verfügte das Verwaltungsgericht Leipzig, dass die Ausländerbehörde eine Ausbildungsduldung zu erteilen habe. Die hatte sich nicht mit Ruhm bekleckert. Denn, so die Richter*innen, Herr F. sei seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen. Die Tazkira, das übliche Identitätsdokument in Afghanistan, legte er der Behörde schon am 28. Juni vor, 14 Tage nachdem er es der Botschaft zur Gültigkeitsüberprüfung übersandt hatte, vier Wochen, nachdem ihn die Ausländerbehörde erstmals aufforderte, Identitätspapiere vorzulegen, heißt, mitzuwirken. „Es wäre Sache der Ausländerbehörde, in dieser Situation konkret zu benennen, welche weiteren Mitwirkungshandlung [sic] sie nunmehr vom Antragsteller erwartet.“ so das Gericht. Bemerkenswert ist, dass das Gericht der Ausländerbehörde darlegt, dass das Gerangel um die Mitwirkungspflichten nicht hätte sein müssen. Auf Grund des Rückführungsabkommens zwischen Afghanistan und Deutschland vom Oktober 2016 hätten aufenthaltsbeendende Maßnahmen jederzeit eingeleitet werden können – unabhängig von der Mitwirkung Herrn F.s. „Anhand des Falls von Herrn F. zeigt sich, dass Ausländerbehörden oft nach jedem Strohhalm greifen, um Geflüchtete abzuschieben. Menschlich ein absolutes No-Go. Wir dürfen nicht vergessen, dass nicht jede*r Geflüchtete Zugang zu Beratungsstellen oder Unterstützer*innenkreisen hat. So fallen Rechte unter den Tisch.“  kommentiert Dr. Gesa Busche vom SFR. Sie fährt fort: „Komplett irrsinnig wird die Problematik, wenn an die klar formulierten Interessen der Industrie- und Handelskammern gedacht wird. Interessen, wegen denen überhaupt das Instrument der Ausbildungsduldung im Aufenthaltsrecht implementiert wurde.“

Liberale, einheitliche Entscheidungspraxis kommt Geflüchteten wie Wirtschaft zugute

Der SFR hofft, dass in den Ausländerbehörden, die in Sachsen immer noch zu wenige Ausbildungsduldungen erteilen, ein anderer Geist Einzug hält. „Leipzig weist eine unterdurchschnittliche Erteilungsquote auf. Nur 53,33 Prozent der beantragten Ausbildungsduldungen werden auch gewährt. In absoluten Zahlen sprechen wir von 24 Menschen, die in Leipzig eine Ausbildung beginnen konnten. Das ist zu wenig! In Dresden waren es zumindest 42 Neu-Auszubildende.“ Ins Gebet genommen müssen auch die Ausländerbehörden in Görlitz und Bautzen mit je einer erteilten Ausbildungsduldung. Auch in Zwickau, der Sächsischen-Schweiz/ Osterzgebirge wie der kreisfreien Stadt Chemnitz herrscht offenbar ein restriktiver Umgang mit dem Instrument der Ausbildungsduldung. „Sachsen muss eine einheitliche, liberale Entscheidungspraxis gewährleisten. Wenn der Erlass des Innenministeriums diesem Anspruch nicht genügt, muss nachgebessert werden.“ fordert Dr. Busche.

Vgl. zu den angeführten Zahlen die PM des SFR vom 05. November 2018.

Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 01. Oktober 2018.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

Das Projekt „RESQUE continued“ wird im Rahmen des Programms „RESQUE“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.

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