PM: Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Ministerpräsident*innen und Kanzlerin müssen sich jetzt zur geförderten Ausbildung bekennen!

SFR e.V. fordert: restriktive Regularien müssen gestrichen werden!

Aufgrund ihres Aufenthaltsstatus und der Annahme einer „fehlenden Bleibeperspektive“ erhalten derzeit viele Geflüchtete in Ausbildung keine Ausbildungsförderungen. Sie haben weder Anspruch auf BAföG-Leistungen noch auf Berufsausbildungsbeihilfe noch auf andere Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung, eines Studiums oder der Schule. Zudem fehlt ihnen der Zugang zu weiteren ausbildungsbegleitenden Förderangeboten.

Eine Reihe einschränkender Regelungen existieren in den heute geltenden Gesetzesbüchern, die nichtdeutsche Menschen vom Arbeitsmarkt regelrecht fernhalten. Denn Ausbildung, Studium oder Schule müssen im Falle von geflüchteten Menschen häufig gefördert werden. Das bleibt aber oft verwehrt. Beispielsweise erhalten Geflüchtete im Asylverfahren aus Länder wie Afghanistan oder Libyen, anders als die, die aus Syrien oder Irak kommen, überhaupt keine Ausbildungsförderungen; geduldete Menschen erst nach 15 Monaten Aufenthalt. Im Asylverfahren sind alle Geflüchtete, die studieren oder ein Schulabschluss nachholen wollen, unabhängig vom Herkunftsland vom BAföG ausgeschlossen. Das sind Regelungen, die der sozialgesetzgeberische Intention, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen, entgegenstehen. Dr. Gesa Busche für den SFR e.V.: „Wir hoffen, dass das heute stattfindende Treffen der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin im Sinne der äußerst motivierten und lernwilligen künftigen Fachkräfte genutzt wird. Dass die Ausbildung gefördert werden muss, gerade bei Menschen die geflohen oder migriert sind, wurde bei der bisherigen Diskussion um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz komplett außer Acht gelassen.“ Zudem spricht sich Busche dafür aus, die Änderungen ausschließlich in der Sozialgesetzgebung vorzunehmen. Die Lücke durch Reformen des Asylbewerberleistungsgesetzes schließen zu wollen, würde eine finanzielle Mehrbelastung für die Kommunen bedeuten.

In der gemeinsamen Stellungnahme von Pro Asyl, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtverband, Annelie Buntenbach vom DGB Bundesvorstand, vielen Flüchtlingsräten der Länder und Bildungsinstitutionen, die neben einer Kritik am derzeitigen Entwurf des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auch Vorschläge zur bundesgesetzlichen Änderung der Ausbildungsförderungen formuliert. Die PM dazu vom 29. November 2018.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

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