PM: Fachkräfte gewinnen? Fehlanzeige!

SFR kritisiert Entwurf für Fachkräfteeinwanderungsgesetz als unzureichend

„Wenn schon wenige dutzend Menschen in Sachsen die Beschäftigungsduldung erhalten, dann wäre das schon ein Erfolg.“ prophezeit Dr. Gesa Busche mit Blick auf den vorliegenden Entwurf für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. „Die Große Koalition hat hier schlicht keinen Wurf gelandet.“ Im Interesse von Menschen mit Duldung liegt ein unkomplizierter Zugang zu Arbeit. Der wird aber mit der neuen Beschäftigungsduldung nicht ermöglicht. Als schiere Praxisferne beurteilt es der SFR e.V., wenn Menschen bereits 18 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen sollen. Ob 35 Stunden die Woche oder 20 Stunden für Alleinerziehende – diese Hürde ist meterhoch. „Das Besondere an Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung ist, dass sie vor der Abschiebung schützen.“ so Dr. Busche. „Bloß – wie sollen Sie bei einer immer schärferen Abschiebepraxis 18 Monate hier arbeiten? Welche*r Arbeitgeber*in lässt sich darauf ein? Nicht zu reden darüber, dass immer mehr Menschen zur ‚freiwilligen Ausreise‘ regelrecht gedrängt werden.“ Die Fragen, die Dr. Busche stellt, zeigen: die Erteilungsvoraussetzungen gestalten sich ausgesprochen restriktiv.

Willkür bei den Entscheidungen zeigt sich bereits an den Zahlen der Kommunen

Menschenrechtsorganisationen und Wohlfahrtsverbände bringen dem Gesetzesentwurf ein hohes Maß an Misstrauen entgegen. Das liegt nicht allein an den hohen Voraussetzungen, die an die Beschäftigungsduldung gelegt werden. Es speist sich auch aus den bereits heute weitläufig bekannten, restriktiven Entscheidungen der lokalen Ausländerbehörden. Auch in Sachsen geben die Zahlen ein enttäuschendes Bild wieder. Gerade einmal 156 Ausbildungsduldungen wurden seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes erteilt. Die Willkürlichkeit der Entscheidungen zeigt sich bereits in der Differenz zwischen erteilten und abgelehnte Ausbildungsduldungen. So lag die Stadt Dresden mit einer Quote von 91,3 Prozent an positiv beschiedenen Anträgen von allen ergangenen Entscheidungen weit vorn. In der Stadt Leipzig dagegen liegt die Quote bei 53,33 Prozent. Die Varianz hatte der SFR bereits am 05. November in einer PM aufgezeigt, siehe hier.

Erteilungsquote Ausbildungsduldung

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

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