SFR Newsletter 30/2018 – Petition für Bildung unterzeichnen! / Einblick in Lagerorganisation

Petition von GEW und SFR unterzeichnen! Die Schulpflicht gilt für alle? Das denken viele, aber es stimmt nicht. Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland haben keine Chance, eine Schule oder auch den Kindergarten zu besuchen. Sie leben in den sogenannten „Erstaufnahmeeinrichtungen“ und verlieren viel Zeit damit, einfach zu warten und sich zu langweilen bis Behörden über ihr Schicksal entscheiden. Ihnen wird der Schulbesuch verwehrt. Der einzige Grund, warum sie in diesen Aufnahmeeinrichtungen leben müssen und nicht zur Schule gehen: sie kommen aus dem „falschen“ Land.

Jeder Tag in der Schule ist ein gewonnener Tag! Niemand hat das Recht, Kindern und Jugendlichen das vorzuenthalten.

GEW Sachsen und SFR fordern: lasst sie in die Schulen gehen, lasst sie an frühkindlicher Bildung teilhaben! Bildung ist ein Menschenrecht, das ist klar. Es gilt für jedes Kind, jede Jugendliche. Dabei ist es vollkommen unwichtig, ob jemand mehrere Monate, Jahre oder ein ganzes Leben in Sachsen bleiben wird. In den Erstaufnahmeeinrichtungen zu unterrichten, wie es die Landesregierung derzeit plant, ersetzt nicht den Unterricht in Regelschulen. Dies geht auch aus einer Stellungnahme der Kanzlei Wächtler und Kollegen aus München hervor.

GEW Sachsen und SFR rufen zur Unterschrift unter die Online-Petition auf. Sie wird dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags wie den Sächsischen Staatsministerin für Inneres und Kultus und der Sächsischen Staatsministerin für Gleichstellung und Integration übergeben.

Mehr Informationen zum rechtlichen Hintergrund hier in einem Positionspapier vom Dezember 2017.

Lagerorganisation. Am Mittwoch luden Innenminister Roland Wöller und BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer Journalist*innen in das neu etablierte „Ankerzentrum“ auf der Bremer Straße in Dresden ein. Der Termin fand jedoch nicht im Lager auf der Bremer Straße statt sondern in einem Containerdorf in der Nähe, in dem nun Mitarbeiter*innen von drei Behörden arbeiten. Was der Presse da vorgeführt wurde, waren indes keine Neuerungen, die sich durch den Begriff „Ankerzentrum“ ergeben. Eher war es eine Show zu den technischen Möglichkeiten des BAMF, die es unter anderem durch jüngste Rechtsänderungen anwenden kann. Sei es die Datenträgerauswertung, ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmtheit, oder das Erkennen von arabischen Dialekten – dass das BAMF diese Mittel bundesweit bereits anwendet, war nicht neu. Tatsächlich wurde die Handlungsfähigkeit eines Staates inszeniert, dessen Asylpolitik sich inzwischen maßgeblich von Abschottung und Sicherheitsdenken leiten lässt. Schutzsuchende aber erfahren dort keine Sicherheit. Im Gegenteil, bei einer „Information über die Möglichkeit zur ‚freiwilligen Rückkehr'“ wird Geflüchteten bereits im Asylverfahren nahegelegt, doch wieder in das Herkunftsland zurückzukehren. Für den SFR ein klares Aushebeln von Asylrecht und Genfer Flüchtlingskonvention. Ein faires Verwaltungsverfahren ist das nicht. Eine weitere Rückkehrberatung erfolgt im Falle eines ablehnenden Asylbescheids. Diese wie eine allgemeine Asylverfahrensberatung werden durch das BAMF selber vorgenommen. Von unabhängiger Beratung kann so keine Rede sein.

BAMF und vor Ort tätiger, sächsischer Landesdirektion kann indes nicht vorgeworfen werden, besonders Schutzbedürftige nicht mitgedacht zu haben. Opfer von Menschenhandel, Opfer von Folter, Traumatisierte und geschlechtsspezifisch Verfolgte sollen gegenüber den BAMF-Mitarbeiter*innen doch einfach sagen, dass sie zu einer der Gruppen gehören. So hätten sie die Chance, gegenüber eine*r speziell geschulte*n Mitarbeiter*in bei der BAMF-Anhörung ihre Fluchtgründe vorzutragen. Das nur ist Unsinn. Wer traumatisiert ist, wird das nicht mal so kurz nach der Ankunft gegenüber einer Behörde überhaupt so formulieren können. Auch bei der Aufnahmeuntersuchung durch das Dresdner Gesundheitsamt, die dritte, vor Ort tätige Behörde, können alle, denen etwas an Schutz von Geflüchteten liegt, nicht beruhigt sein. Denn die Untersuchung zielt allein auf die physische Gesundheitssituation ab. Bei einem hohen Anteil von psychisch erkrankten Menschen unter den in Deutschland ankommenden Fliehenden wäre dies nur dringend nötig. Posttraumatische Belastungsstörungen liegen bei 40 Prozent der Menschen vor, gibt die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer an. Diese Zahl findet keinerlei Berücksichtigung mehr. Dies nicht zuletzt durch das geänderte Flüchtlingsaufnahmegesetz, mittels dessen es nun möglich ist, Menschen bis zu 24 Monate in den sächsischen Lagern – egal ob Erstaufnahme oder „Anker“ genannt – zu halten.

Erste Inhaftierungen. Momentan befinden sich in der Abschiebehaftanstalt in Dresden drei Menschen. Die zwei, die bereits vergangene Woche inhaftiert wurden, wurden letzten Sonntag von Mitgliedern der Abschiebehaftkontaktgruppe beraten. Ein weiterer Mensch wurde innerhalb kürzester Zeit wieder aus der Haft entlassen. Dazu schreibt die Abschiebehaftkontaktgruppe in einer PM: „Die Inhaftierungen beginnen und auf dem Fuße folgt die erste Entlassungen. Genau das hatten wir befürchtet.“ Die Befürchtung der Gruppe erklärt sich mit Blick auf Zahlen, die zeigen, dass Inhaftierungen oft rechtswidrig sind. Ob die Gruppe Entlassungen für die anderen Inhaftierten erreichen kann, ist zum gegebenen Zeitpunkt offen.

Abschiebewoche. Eine Abschiebewoche mit Folgen – das geschah Anfang Dezember. Zwei misshandelte Personen, eine Familientrennung, eine besonders Schutzbedürftige – das geschah damals. Wir haben die vier Geschichten zu Abschiebungen in drei Zielländer in einer PM in dieser Woche zusammengetragen.

Abschiebetermin Tunesien. Uns liegen ernstzunehmende Informationen vor, dass am 16. Januar 2019 eine Sammelabschiebung nach Tunesien ab Leipzig/ Halle geplant ist. Rechtliche Hinweise zu Abschiebungen (DE / ENG), lokale Asylberatungsstellen (DE / ENG) und zur Abschiebehaftkontaktgruppe in Dresden (DE / ENG).

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