Zwei misshandelte Personen, eine Familientrennung, eine besonders Schutzbedürftige
Die Kalenderwoche 49 beginnt mit der Eröffnung der Abschiebehaft. Seit Montag dem 03. Dezember ist das Gefängnis in Dresden bereit, die ersten Menschen einzusperren. Dabei zeigt der weitere Verlauf der Woche: das CDU-geführte Innenministerium und seine Ausländerbehörden benötigen keine Haftanstalt, in der gezeigt wird, was Menschen mittlerweile in Deutschland erwarten kann, die um Schutz suchen. Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, sind schon heute einer Willkür und Brutalität von Polizei und Ausländerbehörden ausgeliefert, die kein Ende kennt. Doch in dieser Woche fällt ein Lichtstrahl in die Blackbox Abschiebung: ein ausführliches Protokoll gibt wieder, was Behörden mit Menschen anrichten. Kein Einzelfall.
„Die […] sechzehn Monate alte Sarah* rennt völlig apathisch schreiend und weinend durch alle Zimmer und den Wohnungsflur. Herr und Frau A. wollen sich um sie kümmern, werden aber von den Polizisten daran gehindert und, engmaschig begleitet, gezwungen weiter ihre Sachen zu packen. Ebenso aufgelöst und panisch agieren die Zwillingsbrüder Tamam* und Abdul* […]. Eine Polizistin schreit die Kinder regelmäßig an, sie sollen Ruhe geben, worauf diese noch panischer werden.“
Hier hat es am 06. Dezember Familie A. aus Syrien getroffen. Sie sollen nach Italien überstellt werden. Am Flughafen in Frankfurt am Main geschieht dann das, was der SFR seit Jahren kritisiert weil es für jede Familie eine katastrophale Erfahrung ist: Familie A. wird getrennt. Szenerien wie die, die ein Mitarbeiter des Sprungbrett e.V. in seinem Protokoll vom 06. Dezember beschreibt, spielen sich immer wieder bei Abschiebungen ab. Hartes Vorgehen bei Abschiebungen sind kein Einzelfall.
04. Dezember. Zielland: Afghanistan – Herr M und Herr K.
Am Dienstag trifft es Herrn M. aus Zwickau und Herrn K. aus dem Erzgebirgskreis. Herr M. arbeitet, lebt mit einem Freund in einer WG. Sein Arbeitgeber zeigt sich bestürzt, zum Systemgastronom hätte sich Herr M. bald bei der Food Star GmbH ausbilden lassen können. „Für uns ist es nicht verständlich, warum ein junger Mann, der voll integriert ist, nun so plötzlich abgeschoben werden soll.“ schreibt Geschäftsführer Helmut Brunhuber von der Food Star GmbH.
Herr K. arbeitete im Automobilgewerbe, 30 Stunden die Woche. Sein Arbeitgeber aus Chemnitz wollte ihn im Frühjar auf Vollzeit beschäftigen, eine Ausbildung sollte auch hier folgen. Herr K. zeigte höchste Motivation, pendelte zwischen Marienberg und Chemnitz und besuchte nebenbei Deutschkurse. Auch hier: Fassungslosigkeit im Betrieb. Herr M. wie Herr K. fallen nicht unter die drei Kategorien, die Abschiebungen in ein Kriegsgebiet legitimieren sollen (PMen des SFR vom 04.12. und 05.12.). Zwölf Menschen wurden aus Sachsen bereits in das Kriegsgebiet abgeschoben.
06. Dezember. Zielland: Albanien – Fllanxa Murra und Familie T.
Donnerstag, der 06. Dezember, früh am Morgen steht bei den sächsischen Behörden Albanien auf dem Wochenplaner. Fllanxa Murra sitzt im Flieger. Sie ist eine lesbische Romni mit Mehrfachbehinderung. Ihr fehlen beide Beine und drei Finger der linken Hand, sie leidet an einer diagnostizierter Traumafolgestörung. Sie ist in jeglicher Hinsicht besonders schutzbedürftig. Ihre neu angepasste Prothese, auf die sie dringend angewiesen ist, konnte sie nicht mitnehmen. Ein Härtefall, umso mehr, als dass sie in Deutschland zum Opfer des Menschenhandels gemacht wird. Ihr Begleiter, der sich als ihr Ehemann ausgibt, vergewaltigt sie und zwingt sie zur Prostitution. Doch dass sie besonderen Schutz benötigt, dass sie überhaupt wie ein Mensch behandelt werden muss, das geht am 06. Dezember vollkommen unter. Dem RosaLinde e.V. liegen Bilder vor, die Frau Murra nach der Abschiebung mit Hämatomen zeigen. Gefesselt und geknebelt sei sie geworden, berichtet die taz am 07. Dezember. Dies korrigierte der RosaLinde e.V. am 09. Dezember noch einmal dahingehend, dass ihr Handschellen angelegt und der Mund zugehalten worden sei. Zwei Stunden habe sie so auf dem Boden am Flughafen liegen müssen. „Das ist eine Misshandlung. Wir prüfen derzeit strafrechtliche Schritte gegen die Freiheitsentziehung wie entwürdigende Behandlung von Frau Murra.“ kommentiert Sabrina Latz vom Rosa Linde e.V. Dabei ist fraglich, ob die Abschiebung überhaupt hätte stattfinden sollen. Denn dem Anwalt der Familie liegt ein Schreiben vor, in dem das Verwaltungsgericht dem BAMF mitteile, dass es davon ausgehe, dass eine Abschiebung nicht erfolge, so lang über einen Antrag auf Erteilung des einstweiligen Rechtsschutz nicht entschieden sei. Der Anwalt prüft laut Berichterstattung der taz ob die Abschiebung rechtswidrig verlaufen sei (erst am 03. November hatte die taz einen Artikel zu Frau Murra veröffentlicht).
Es trifft eine weiter Familie. Diesmal in Chemnitz. Auch Familie T. soll mitgenommen werden. Der Sohn hat eine Behinderung, auch er steht auf der Liste. Genauso trifft es seine 2003 geborene Schwester gemeinsam mit ihrer Mutter. Als die Klasse der Tochter am Donnerstag morgen den Tag im Chemnitzer Schulmodell beginnt, bleibt ein Platz leer. Ihre Leistungen in der Schule seien sehr gut gewesen, fließend Deutsch habe sie gesprochen. Mutter und beide Kinder sind nun zurück in Albanien. In Chemnitz hat sich bereits ein Kreis von Unterstützer*innen gebildet, der die Familie aus der Ferne unterstützen will. „Die Abschiebung ist eine Katastrophe.“ ist zu hören, „Integration müsse eine Rolle spielen.“ ist es aus dem Kreis zu hören. Der Lehrer Juri Haas von der Bildungsgewerkschaft GEW Sachsen stellt fest: „Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf sichere Lebensbedingungen und einen verlässlichen Bildungsweg. Abschiebungen zerstören die Zukunftsperspektiven von Heranwachsenden und verunsichern die ganze Schulgemeinschaft. Insbesondere für Kinder und Jugendliche müssen sichere Aufenthaltsperspektiven geschaffen werden.“
07. Dezember. Zielland: Italien – Familie A.
Am Abend des 06. Dezembers, nach 22 Uhr, steht die Polizei dann bei Familie A. aus Syrien vor der Tür. Sie hatten bereits Schutz in Italien erhalten, sollen nun abgeschoben werden. Sarah* A. ist 16 Monate alt. Er ist in Deutschland geboren. Drei Wochen vor seinem Geburtstag erreicht Familie A. die Bundesrepublik. In Italien wolle und werde man ihnen nicht helfen, müssen sie sich dort anhören. Herr A. und die hochschwangere Frau A. lösen ein Ticket, nehmen ihre heute fünf Jahre alten Zwillinge mit und steigen in den Zug. Sie kommen zunächst in der Erstaufnahmeeinrichtung in Dresden unter. Herr A. versucht, zu arbeiten, eine Baufirma würde ihn sofort anstellen. Doch die Ausländerbehörde verweigert die Beschäftigungserlaubnis. Auch, weil die Familie zunächst keinen Schutzstatus in Deutschland erhalten kann, so lang der aus Italien noch gilt. Vergangene Woche nun soll der Aufenthalt für die Familie, inzwischen wohnhaft in Riesa, enden. Doch nur für Herrn A. Denn am Flughafen in Frankfurt bricht Frau A. zusammen. Vor Ort wird entschieden, dass die Familie getrennt wird. Während Herr A. in Rom landet, finden Frau A. und ihre drei Kinder Obdach bei einem Verwandten in Kassel. Nach allem, was ihm und seiner Familie widerfahren ist, ist klar, dass er nicht allein in Italien bleiben wird. Er kehrt zurück zu seiner Familie, will einen Asylfolgeantrag stellen. Sprungbrett und SFR stehen zur Frage der rechtlichen Situation von Familie A. im Kontakt zueinander. Wie sich diese entwickeln wird, ist derzeit offen.
Der anwesende Mitarbeiter des Sprungbrett e.V. versucht derweil, die Situation vom 06. Dezember zu beschreiben. „Dass die Familie getrennt wurde, ist eine traumatische Erfahrung für die Kinder. Sie sind vollkommen durch den Wind, ihre Mutter selber leidet wahnsinning an der Situation. Das Ganze wird dadurch noch verschlimmert, dass neben Frau Murra auch eine weitere Person durch deutsche Behörden zugerichtet wurde. Auch von Herrn A. liegen uns Fotos vor, die den immer weiter fortschreitenden Abschiebewahnsinn belegen.“
Das gesamte Protokoll hier.
Zielland: Georgien – die Wucht des Abschiebewahnsinns seit dem 11. September
Bereits bei den Sammelabschiebungen nach Georgien am 11. September und 11. Oktober wurde zugeschlagen. Am Ende wurden drei Familien und ein Ehepaar getrennt, ein Kind mit Behinderung war abgeschoben, ebenso eine auf Dialyse angewiesene Frau. Die gesamte Bilanz hier, Pressemitteilungen des SFR vom 14. September und 30. Oktober hier. „Dies ist eine erneuter Anstieg an brutalen Abschiebungen. Im Jahr 2016, Anfang 2017 kam es zuletzt zu einer Vielzahl von Familientrennungen, zu Fesselungen und Abschiebungen von Menschen mit Behinderungen und Menschen mit Erkrankungen.“ so Mark Gärtner vom SFR e.V.
Kontakt
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Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
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Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
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