PM: Dritter Flieger von Leipzig nach Georgien – Warum Abschiebungen abzulehnen sind

Bei einer neuerlichen Sammelabschiebung nach Georgien wird wieder brutal vorgegangen

Wenn ab Leipzig/ Halle nach Georgien abgeschoben wird, dann scheinen sächsische Behörden jegliches Maß zu verlieren. Wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, DIE LINKE (Drs. 6/16401) nun zeigte, kam es bei der Sammelabschiebung am 17. Januar erneut zu zahlreichen Eingriffen in verbriefte Grundrechte. Im Einzelnen:

  • Insgesamt wurden 62 Menschen abgeschoben, davon kamen 26 aus Sachsen.
    • In Sachsen wurden zwei Familien getrennt.
    • Zehn von 26 Menschen waren minderjährig.
    • Zwei von 26 Menschen haben eine körperliche Behinderung.
    • 16 von 26 Menschen hatten gesundheitliche Beeinträchtigungen.
      • Eine*r von 16 Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen war minderjährig.
    • Eine von 26 Menschen war schwanger.
    • Neun von 26 Menschen wurden im Zuge der Abschiebung gefesselt. Alle waren volljährig.

„Allein mit dieser Liste verantwortet das Staatsministerium des Inneren einen Akt der Grausamkeit.“ kommentiert Mark Gärtner vom SFR. Mit den Sammelabschiebungen nach Georgien am 11. September und 11. Oktober 2018 summieren sich die Grundrechtseinschränkungen wie folgt (die Bilanz von damals siehe hier):

  • Eine kalkulierte, versuchte Trennung einer Familie mitsamt versuchter Abschiebung eines Kindes mit Behinderung.
  • Fünf Familientrennungen, darunter eine kalkuliert da Vater im Krankenhaus lag.
  • Eine Trennung eines Ehepaars.
  • Drei Abschiebungen von Menschen mit Behinderung, darunter ein Kind.
  • Abschiebungen von 20 Menschen mit Erkrankungen, darunter Abschiebung eines erkrankten Kindes.
  • Abschiebung einer Frau in Schwangerschaft.
  • Eine weitere Abschiebung einer Familie mit Tochter in Ausbildung.
  • + lt. Antwort SMI auf Drs. 6/14722: eine weitere Person mit Dialyserkrankung und eine Person nach Krebsbehandlung
  • Zwei von 26 Menschen haben eine körperliche Behinderung.

Gärtner schließt: „Um die neuliche Aussage des Sächsischen Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth zu zitieren: ‚Rückführungen sind immer eine widerliche Angelegenheit.‘ Mit Blick auf die Liste ist hinzuzufügen: sie sind grauenvoll.“ Der SFR unterstreicht erneut seine Position: weil Abschiebungen derlei Grundrechtseingriffe hervorbringen müssen, sind sie als solches abzulehnen.

PM des SFR vom 30. Oktober 2018 / Bilanz vom 30. Oktober 2018

PM des SFR vom 14. September 2018

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Reto / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Dammweg 5
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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