Beschluss Nummer 3: Schwangere Frau darf aus dem Lager in Wohnung ziehen

Landesdirektion unter Druck – Gerichte bestätigen Seuchengefahr in Lagern
Auch Frau V. darf raus! Sie lebte bisher in einer der Aufnahmeeinrichtungen in Dresden. Sie ist die zweite, schwangere Frau, deren Verfahren am Dresdner Verwaltungsgericht Erfolg hatte. In Sachsen zeichnet sich eine einheitliche Rechtsprechung ab. Das Dresdner Gericht gab sogar zu Bedenken, ob eine Seuchenprävention in Sammelunterkünften allgemein möglich sein kann. Die Schlussfolgerung daraus muss nun auf politischer Ebene erfolgen!

In einem weiteren Beschluss hat das Verwaltungsgericht Dresden [hier verlinkt] gestern die Entlassung einer weiteren, schwangeren Frau angeordnet. Zur Begründung schreibt das Gericht: „In diesem Zusammenhang kann dabei dahinstehen, ob auf Grund der von der Antragstellerin angeführten Pandemielage, Gründe der öffentlichen Gesundheitsvorsorge vorliegen, die schon allgemein zu einer Beendigung einer Wohnverpflichtung in einer Aufnahmeeinrichtung führen könnten, in der sich eine Vielzahl von Bewohnern auf beschränktem Raum aufhalten müssen. […] Es kann ebenso dahinstehen, ob die vom Antragsgegner [Landesdirektion] in der Aufnahmeeinrichtung […] in Dresden getroffenen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner vor dem Corona-Virus allgemein als hinreichend anzusehen sind, ein Infektionsrisiko der auf engstem Raum zusammenlebenden Bewohner zu vermeiden.“

Angela Müller vom SFR ist angesichts dieser Ausführungen des Verwaltungsgerichts Dresden erfreut: „Die Antragstellerin ist schwanger. Wir sind erleichtert, dass das Gericht nun angeordnet hat, sie zu entlassen und nach Dresden zu verteilen. Die Landesdirektion wurde schon im Februar darauf hingewiesen, dass eine dezentrale Unterbringung in ihrem Fall aus gesundheitlichen und humanitären Gründen dringend notwendig ist. Diesem Antrag kam die Landesdirektion nicht nach.“ Müller erneuert die Forderung des SFR und weiterer, bundesweiter Akteur*innen: „Löst die Lager auf!“

„Ich bin erleichtert, dass das Gericht angeordnet hat, dass Frau V. der Stadt Dresden zugewiesen werden soll.“ berichtet Rita Kunert, die Frau V. unterstützt. „Damit wird sichergestellt, dass sie ihre dringend notwendige medizinische Behandlung ohne Unterbrechung fortsetzen kann.“

Bisherige Verfahren

Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte schon am Mittwoch dem 22. April 2020 einem Antragsteller aus der Aufnahmeeinrichtung Dölzig Recht gegeben und seine Entlassung angeordnet. Inzwischen wurde er nach Zwickau verlegt. Dort zeigt er sich glücklich, dass er nun endlich in seiner eigenen Wohnung leben kann.

Am Montag dem 27. April legte das Dresdner Verwaltungsgericht nach und beschloss die Entlassung einer Person. Vor allem den Maßnahmenkatalog der Landesdirektion zur „Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19 in den Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen“ erachtete das Gericht dort bereits als ungenügend.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
Angela Müller
-Asylberatung-
Mobil: 0176 / 211 286 10
Tel.: 0351 33 23 55 94
mueller@sfrev.de

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