Rückschlag beim Gesundheitsschutz für alle Menschen: das Verwaltungsgericht Leipzig hat in einer Kammerentscheidung am 18. Mai beschlossen, dass der Antrag auf Entlassung aus einer Aufnahmeeinrichtung eines fünften Menschen abzulehnen ist [Beschluss hier verlinkt]. Der Antragsteller ist die zweite Person aus der Aufnahmeeinrichtung Dölzig, die sich in einem Eilverfahren an das Gericht gewandt hatte. Diese Entscheidung kam überraschend, hatte das Gericht doch noch am 22. April regelrecht konträr tenoriert (Beschluss und Pressemitteilung vom 22. April hier verlinkt).
Klar ist bereits jetzt: die Argumentation der Landesdirektion und nun auch der Kammer decken sich nicht mit dem, was Geflüchtete aus Dölzig erzählen. Weitere, rechtliche Schritte sind in Abstimmung mit Bewohner*innen aus Dölzig geplant.