PM: Licht am Horizont – Sozialgerichte erleichtern Arbeitszugang für Geflüchtete im Asylverfahren

Entscheidungen zweier Sozialgerichte stärken die Berufsausbildungsbeihilfe für Geflüchtete

Was Politik nicht vermag, das lösen nicht selten die Gerichte. Eine positive Wendung nimmt die Rechtsprechung zur Frage, ob Menschen im Asylverfahren, die bereits eine Ausbildung begonnen haben, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Das Sozialgericht Leipzig hat im Dezember letzten Jahres einem Menschen afghanischer Staatsbürgerschaft die Beihilfe zugesprochen. Auch das Landessozialgericht in Schleswig-Holstein hat in einem ähnlichen Fall diese Entscheidung getroffen. „Wir begrüßen, dass die Sozialgerichtsbarkeit zu diesen Rechtsprechungen beziehungsweise Beschlüssen im Sinne von geflüchteten Menschen und Arbeitgeber*innen findet.“ kommentiert Dr. Gesa Busche vom SFR e.V. „Dennoch besteht Handlungsbedarf, auch für die sächsische Politik. In jedem einzelnen Fall den Gang zum Gericht zu nehmen – das kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.“ Zumindest die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben gehandelt und mittels Erlasse eine Lücke geschlossen, die das erfolgreiche Ende schon so mancher Ausbildung gefährdet hat. Denn so lang die Lücke im Bundesrecht existiert, so lang bleiben Erlasse die nahezu einzige Möglichkeit, ihr beizukommen.

Eine Lücke, die das Existenzminimum gefährden kann

Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium beginnen oder sich an der Abendschule anmelden, können BAB oder BAföG erhalten. Nichtdeutsche Menschen im Asylverfahren, teils auch Geduldete, haben diese Möglichkeit aber erst nach fünf Jahren Aufenthalt. Das bedeutet, sie verlieren, weil sie sich bilden, zudem den Anspruch auf Asylbewerberleistungen und ihr Bildungsweg wird mit den regulären Fördermöglichkeiten nicht unterstützt. In ähnlichen Fällen hatte das Sozialgericht Dresden mindestens zwei Mal das Existenzminimum wiederherstellen und Asylbewerberleistungen zusprechen müssen (PM vom 16. Februar 2018 / PM vom 01. November 2018). Die Entscheidungen aus Leipzig und Schleswig-Holstein gehen den anderen, den nachhaltigeren Weg. „Dass die Berufsausbildungsbeihilfe hier gestärkt wurde, ist ein wichtiger Schritt hin zu einem erleichterten und langfristigen Weg für Geflüchtete in Ausbildung und perspektivisch qualifizierte Arbeit.“ ordnet Busche ein.

Kontakt
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-RESQUE continued / Beratung Arbeits- und Bildungszugang-
Dr. Gesa Busche
Dammweg 3
01097 Dresden
Tel.: 0351 / 79 665 157
Mobil: 0178 / 426 36 68
Mail: busche@sfrev.de

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