PM: Sächsische Antwort zum Weltflüchtlingstag – Rechtsschutz gilt, aber nicht für Geflüchtete

Innenministerium zieht keine Erkenntnis aus Bericht des Anti-Folter-Komitees
Während die Vorbereitungen für den heutigen Weltflüchtlingstag in Chemnitz, Dresden und Leipzig laufen, dreht sich die Abschiebemaschinerie weiter. In aller unsäglichen Erbarmungslosigkeit. Selbst den vorsichtig formulierten Bericht des Anti-Folter-Komitees des Europarats will ein sächsisches Staatsministerium des Inneren nicht ernst nehmen. Rechtsschutz gilt – aber nicht für Geflüchtete. Mehr als 70 Millionen Menschen sind weltweit auf der Flucht. Aber die Bundesrepublik sucht keine Antwort auf diese Herausforderung. Stattdesssen befeuert sie mit Renitenz und im Einklang mit Regierungen wie der in Sachsen selbst gegenüber dem Anti-Folter-Komitee die „nationale Kraftanstrengung“ namens Abschiebung.

„Gewisse Vorbehalte“ äußerte das Anti-Folter-Komitee des Europarats, als es der Bundesregierung am 09. Mai seinen Bericht zum Vollzug von Abschiebungen und Abschiebehaft in Deutschland vorlegte. Beispielsweise gebe es kein „last call“ Verfahren. Damit solle sichergestellt werden, dass niemand abgeschoben wird, während noch Gerichtsverfahren mit aufschiebender Wirkung am Laufen sind. Eine solche Regelung wäre, gerade mit Blick auf Sachsen, dringend nötig. Denn genau das, Abschiebung einer Familie trotz Klage mit aufschiebender Wirkung, ist den sächsischen Behörden und dem BAMF im Oktober 2018 passiert. Die syrische Familie musste anschließend aus Rumänien zurückgeholt werden, nachdem SFR und PRO ASYL gemeinsam öffentlichen Druck ausübten. Ein zweites Mal wäre dieser Fehler Sachsens Behörden und dem BAMF fast passiert, als im Januar 2019 eine Familie nach Griechenland abgeschoben werden sollte. Der Anwalt intervenierte und konnte die Familie davor bewahren, illegal in ein Flugzeug gesetzt zu werden. MdL Juliane Nagel, DIE LINKE, wollte nun von der Landesregierung wissen, ob und wenn ja wie die Empfehlungen des Anti-Folter-Komitees umgesetzt werden. Keine große Überraschung: das sächsische Innenministerium behauptet in Antwort auf die Anfrage, die Zentrale Ausländerbehörde würde alle Fälle noch einmal überprüfen. „Diese Antwort ist mit einiger Nonchalance geschrieben.“ findet Mark Gärtner vom SFR. „Wer einmal rechtswidrig abschiebt und es ein zweites Mal fast fertig bringt, der sollte sich den Bericht des Anti-Folter-Komitees zu Herzen nehmen.“

Abwiegeln, abwiegeln und nochmals abwiegeln – kein Rechtsschutz bei Abschiebungen

Viel läuft schief bei sächsischen Abschiebungen, doch das Innenministerium konstatiert einwandfreie Rechtspflege. Zugang zu Rechtsanwält*innen und weiterer Beratung in Abschiebehaft? Die Betroffenen werden darauf hingewiesen. Das Anti-Folter-Komitee will aber keinen Hinweis, sondern das alle Inhaftierten von Beginn der Freiheitsentziehung an einen Rechtsbeistand haben. Die Abschiebehaftkontaktgruppe wiederum berichtet, dass ihr der Zugang durch die Landesdirektion erschwert wird. Eine umfassende, ärztliche Begutachtung von Personen, die suizidal oder psychisch erkrankt sind, ist ein weiterer Punkt. Wie immer verweist das Innenministerium auf das bundesdeutsche Aufenthaltsrecht. „Praktisch ist das Innenministerium für den Vollzug von Abschiebungen verantwortlich. Und da tut es sich selbst keinen Gefallen, wenn es immer wieder die körperliche Unversehrtheit von Personen gefährdet.“ verdeutlicht Gärtner. Ob eine Person, die sich selbst verletzt hat, nach Afghanistan abgeschoben wird oder ein hochfiebriges Kind zum Flughafen gefahren wird, ungeachtet jeglichen menschlichen Verstands – das Innenministerium ist sich jedes Mal sehr sicher, dass alles „gut“ gehen wird. Womit es mit Blick auf die Vergangenheit recht hat. Bisher haben alle überlebt. Gärtner abschließend: „Wir begehen heute den Weltflüchtlingstag mit dem schalen Gefühl zu wissen, dass diese Grundrechtseingriffe und Gefährdungen von Menschenleben kein Ende haben werden. Wenn der Bericht des Anti-Folter-Komitees von Bund und Ländern ernst genommen worden wäre, dann gäbe es am 28. Juni keine Bundesratsdebatte zu dem unsäglichen Hau-Ab-Gesetz.“

Veranstaltungen, die heute anlässlich des Weltflüchtlingstags in Chemnitz, Dresden und Leipzig stattfinden, finden Sie in unserer PM vom Montag.

Kontakt

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Pressestelle / Projekt Fremde.Orte-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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