PM mit AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge: Sachsen und Georgien IV. – Das Winden der Landesdirektion

Landesdirektion herausgefordert, unmenschliches Gesicht zu verbergen
Wie durch ein Brennglas hat sich bei den September-Abschiebungen nach Georgien gezeigt, zu was sächsische Behörden imstande sind. Jeder einzelne Fall verdient umfassende Aufmerksamkeit und Berichterstattung, zu leisten ist das nicht. Vier Kleine Anfragen wurden nun im Landtag beantwortet. Sie geben nur ein rudimentäres Bild von dem wieder, was am 10. und 12. September geschehen ist. Vor allem offenbaren sie, wie sich eine Behörde, die Abschiebungen zu verantworten hat, winden muss, um das Gesicht nicht zu verlieren.

Die ganze Riege der Grundrechtseingriffe, die sich Sachsen seit Jahren vorwerfen lassen muss, kulminierten in den Abschiebungen nach Georgien am 10. und 12. September 2019 von den Flughäfen in Leipzig/Halle und Berlin (PMen des SFR vom 11.09., 17.09. und 25.09.). Aus zwei Anfragen der Abgeordneten Juliane Nagel, DIE LINKE (Drs. 7/84 zum 10.09., Drs. 7/83 zum 12.09.), ergeben sich folgende Zahlen:

  • Insgesamt 71 abgeschobene Personen (40 am 10. September, 31 am 12. September)
  • 14 Familien
  • 26 Kinder und Jugendliche
  • Zwei Familientrennungen, bei einer Familie wird die Mutter während der Abschiebung ins Krankenhaus eingeliefert
  • Trennung eines Ehepaars
  • Abschiebung von fünf kranken Personen sowie von drei Personen mit körperlicher beziehungsweise geistiger Behinderung, darunter vier Kinder
  • Abschiebung einer im siebten Monat schwangeren Frau
  • Fesselung einer psychisch erkrankten Frau
  • Eine Abschiebung aus einer Jugendhilfeeinrichtung

Diese Zahlen lassen nur einen Bruchteil dessen begreifen, was diese beiden Tage bedeuteten. Da ist die Familie aus dem Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge, deren Abschiebung am 10. September durch einen Augenzeugen umfassend dokumentiert ist. Die Familienmutter, sie ist die Person, die gefesselt wurde, saß im Polizeiwagen und schrie, sie verlangte nach Medikamenten. Der anwesende Arzt, heillos überfordert und selber am Weinen, wollte jedoch keine weiteren Medikamente verabreichen, da die Mutter bereits Psychopharmaka eingenommen hatte. „Dreist ist es, wenn nach einer solchen Situation ein Innenminister meint, eine Behörde könne entscheiden, dass eine amtsärztliche Begutachtung nicht nötig sei.“ kritisiert Christina Riebesecker von der AG Asylsuchende Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge e.V. Damit stellte sich die Ausländerbehörde über die Expertise der Fachärztin – die ein amtsärztliches Gutachten für die Reisefähigkeit empfahl (vgl. Drs. 7/90). Riebesecker: „Legal war das alles, das mag sich die Landesdirektion ans Revers heften. Das feine Behördendeutsch kann jedoch eins nicht verdecken: wie sich diese Behörde windet und es ihr doch nicht gelingt, ihr unmenschliches Gesicht zu verbergen.“

Landesdirektion mit irrlichterndem Spiel gegenüber der Öffentlichkeit

Unvorstellbar die Panik, die bei S. aufgekommen sein muss, als sie von Polizist*innen aus dem Landeszentrum für die Betreuung von Blinden und Sehbehinderten in Chemnitz abgeholt wurde. Getrennt von ihren Eltern wurde sie zum Flughafen nach Berlin geführt. Eine weitere Familie aus Chemnitz fand sich am selben Tag am Flughafen wieder, um dann doch nicht abgeschoben zu werden, MDR Sachsen berichtete. „Perfide“, beurteilt Mark Gärtner vom SFR die Strategie der Landesdirektion. Der Flüchtlingsrat hatte der Behörde vorgeworfen, mit mehreren Personen kalkuliert zu haben, die nicht angetroffen werden. Das Kalkül sei nicht aufgegangen. Die Behörde konterte gegenüber dem MDR, die georgische Seite sei für Organisation und Durchführung verantwortlich. „Dass diese Argumentation Unfug war, war klar.“ meint Gärtner. Das musste nun auch das Innenministerium einräumen: „Die Verantwortung für die Durchführung einer Abschiebung von Personen,die sich auf dem Territorium Sachsens beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, obliegt nicht den Behörden des Zielstaats einer Abschiebung“, schreibt das Ministerium, konträr zur Aussage der ihm unterstehenden Landesdirektion. Wer im Falle einer Überbuchung abgeschoben wird und wer nicht, das entscheide die Landesdirektion. (vgl. Drs. 7/93, hier auch eine übersichtliche Auflistung der vorab veröffentlichten Fälle mit Grundrechtseingriffen).

Kontakt

AG Asylsuchende Sächsische Schweiz / Osterzgebirge e.V.
Christina Riebesecker
-Internationales Begegnungszentrum-
Tel.: 03501 534 78 47
christina.riebesecker@ag-asylsuchende.de

Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
-Projekt Fremde.Orte / Politik, Vernetzung, Öffentlichkeitsarbeit-
Mark Gärtner
Tel.: 0351 / 33 23 55 94
Mobil: 0176 / 427 286 23
Mail: pr@sfrev.de

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