Ampel auf Grün für Geduldete in Sachsen – Bleiberecht dank Vorgriffsregelung!

Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verspricht neue Bleiberechtsperspektiven für Menschen, die aktuell mit einer Duldung leben. Bis entsprechende Gesetzesänderungen verabschiedet werden bleiben viele geduldete Menschen jedoch akut von Abschiebung bedroht. Um dies zu vermeiden, können die Bundesländer bereits jetzt entsprechende Vorgriffsregelungen erlassen. So können Menschen geschützt werden, für die die geplanten Neuregelungen eine klare Aufenthaltsperspektive eröffnet.

Wenn Bundesinnenministerin Nancy Faeser heute zum ersten Mal auf die Landesvertretungen der Ministerien trifft, dürfen Proteste gegen die Corona-Maßnahmen nicht alle weiteren Themen überschatten. Viele Geduldete sind weiter durch Abschiebungen bedroht, sollten keine Vorgriffsregelungen zum Koalitionsvertrag verhandelt werden. „Rheinland-Pfalz sowie Schleswig-Holstein haben bereits solche Vorgriffsregelungen erlassen. Weitere Bundesländer werden voraussichtlich bald folgen. Die Regelungen sehen vor, Abschiebebemühungen ruhen zu lassen, wenn Betroffene von der geplanten Bleiberechtsregelunge begünstigt werden.“, erklärt Kristian Garthus-Niegel, SFR-Mitarbeiter vom Projekt RESQUE continued.

Sächsische Innenministerium muss reagieren

In den Beratungsstellen des Projekts werden viele gut integrierte Menschen beraten, die seit mehreren Jahren geduldet in Sachsen leben. Sie können durch die Pläne der neuen Bundesregierung endlich einen Funken Hoffnung spüren und deshalb fordert Garthus-Niegel: „Bis die Regierung ihre Vorhaben umgesetzt hat, kommt es auf das Sächsische Innenministerium an: Das SMI muss sofort eine Vorgriffsregelung erlassen, die verhindert, dass Menschen in Sachsen auf der letzten Etappe zum Aufenthaltsrecht abgeschoben werden!“

Empfehlungspapier zur Ausgestaltung der Gesetzesreformen

Als Teil eines bundesweiten Netzwerks von Expert*innen zur beruflichen Integration und Aufenthaltssicherung von Geflüchteten hat sich der SFR außerdem an der Erstellung eines Empfehlungs-Papiers an die neue Bundesregierung beteiligt. Das Papier zeigt im Detail, wie der Bund die geplanten Gesetzesänderungen rasch und nachhaltig umsetzen kann. Bspw. sollte das Arbeitsverbot für Menschen mit Duldung und Aufenthaltsgestattung insgesamt abgeschafft werden. Damit würde die Bundesregierung lediglich Artikel 23 der UN-Resolution der Menschenrechte nachkommen, welcher ein Recht auf Arbeit für Alle festlegt.

Nach Plänen des Koalitionsvertrages soll nach fünf Jahren Aufenthalt ein Aufenthaltstitel auf Probe ausgestellt und die unsägliche „Duldung Light“ abgeschafft werden. Spätestens nach einem Aufenthalt von vier Jahren sollte außerdem allen Geflüchteten die Möglichkeit gewährt werden, einer Beschäftigung nachgehen zu können – ohne, dass vorab eine Vorrangprüfung zur Arbeitsaufnahme erfolgt. Reagiert das SMI entsprechend könnten hier schnell Menschen in den Arbeitsmarkt integriert werden, sich ihren Lebensunterhalt und damit ihre Bleibeperspektive selbst sichern.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat e.V.
– Dave Schmidtke –
Mobil: 0176 427 286 23
E-Mail: schmidtke@sfrev.de

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Bildquellen

  • bleiberecht: feministasylum.org