Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wird die Abschaffung der „Duldung Light“ und die Schaffung eines „Chancenaufenthaltes“ angekündigt. Vielen der über 11.000 Geduldeten in Sachsen würde somit die Perspektive auf ein Bleiberecht geboten. Aber ein halbes Jahr danach existiert noch immer kein Gesetzesentwurf. Währenddessen werden weiter Menschen abgeschoben, die durch die Gesetzesnovelle Bleiberecht erlangen könnten.
Mit der heutigen Sammelabschiebung nach Georgien findet bereits der 75. Abschiebeflug unter der Ampel-Koalition statt. Als im vergangenen Monat erneut eine Abschiebung nach Pakistan stattfindet, ist auch Herr K. aus Leipzig darunter. Er ist langjähriger Mitarbeiter eines Restaurants und hatte sich in Sachsen ein neues Leben aufgebaut. „Hier wird Integrationsleistung einfach für nichtig erklärt. Menschen lernen über Jahre die Sprache, finden selbstständig einen Job und sind längst angekommen. Doch weil ihnen der Aufenthalt verwehrt wird, leben sie und Unterstützer*innen in ständiger Angst vor einer Abschiebung – dieser Unsinn muss endlich aufhören!“, erklärt Dr. Kristian Garthus-Niegel aus dem Projekt RESQUE continued vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V.
Zumal der sächsische Arbeitsmarkt aktuell händeringend nach Arbeitskräften sucht. Auch Arbeitgeber*innen brauchen klare Zusagen, dass eingestellte Geflüchtete langfristig Teil der Belegschaft sein können. Eine unmittelbare Lösung für das aktuelle Dilemma ist die Vorgriffsregelung für den sogenannten „Chancenaufenthalt“. Diese existiert bereits in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen.
Deshalb fordert der Flüchtlingsrat seit Beginn des Jahres auch eine Vorgriffsregelung in Sachsen, zuletzt mit einer Stellungnahme eines breiten Bündnisses sächsischer Verbände. Wenn politischer Wille hierfür besteht, wäre dies problemlos umsetzbar und: „Es wäre ein willkommenes Zeichen, dass der neue Innenminister Sachsens tatsächlich einen Kurswechsel zum Vorgänger vollzieht. Denn: Menschen aus ihrem Lebensmittelpunkt zu reißen, obwohl sie vielleicht nur wenige Monate später geschützt sein könnten, entbehrt jeglicher Logik“, so Garthus-Niegel.
Wir fordern deswegen von den Innenminister*innen der Länder, dass sie auf ihrer heutigen Konferenz in Würzburg eine Vorgriffsregelung für alle Bundesländer beschließen! Für Bleiberecht statt Abschiebung!
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