PM Novum in sächsischer Stadtverwaltung möglich: Dresdner Ausländerbeauftragte überzeugt mit lokalem Aktionsplan

In seiner letzten Sitzung beschloss der Dresdener Stadtrat den „Aktionsplan Integration 2022 bis 2026“. Neben der Planung einer interkulturellen Öffnung und engeren Zusammenarbeit mit Migrant*innen-Organisationen ist auch der Aufbau eines Modellprojektes geplant, das Geduldeten Wege ins Bleiberecht eröffnen kann. Somit legt die örtliche Integrations- und Ausländerbeauftragte Kristina Winkler den Grundstein für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen freien Trägern und Behörden.

Über ein Jahr dauerte der Prozess für die Erstellung des Aktionsplanes, der unter breiter Beteiligung von lokalen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen entstand. So erarbeitete bspw. der Dachverband sächsischer Migrantenorganisation e.V. ein Positionspapier zum neuen Integrationskonzept der Stadt. Jetzt liegt ein Maßnahmenkatalog vor, der u.a. eine Sensibilisierung im Umgang mit Menschen der Behörden für berufliche Perspektiven fördert, die weniger Chancen auf Aufenthalt besitzen.

Chance auf Bleiberecht

Besonders erfreulich ist die Ankündigung langjährig Geduldeten eine Aufenthaltsperspektive durch Arbeitsmarktintegration zu bieten.1 Dafür soll nach dem Vorbild der Ausländerbehörde Hannovers das Projekt „Wege ins Bleiberecht“ umgesetzt werden. Dieses würde Mitarbeiter*innen auf mögliche Ermessensspielräume für Aufenthaltstitel hinweisen, um den Teufelskreis der Kettenduldungen für Betroffene zu brechen. „Endlich würden Beschäftigungsverbote und die Ausstellung der sogenannten „Duldung Light“ erneut geprüft. Die Geflüchteten könnten dadurch langfristig ihr Leben in Sachsen und Unternehmen mit Mitarbeiter*innen planen“, erklärt Dr. Kristian Garthus-Niegel aus dem Projekt Resque continued.

Entlastung der Behörden möglich

„In der Historie unseres Vereins war es kaum möglich gemeinsam mit sächsischen Behörden für Verbesserungen in der Realität von Schutzsuchenden zu sorgen. Der Vorstoß der Ausländerbeauftragten ist daher ein Novum, da dieser eine tatsächliche aufenthaltsrechtliche Perspektiven und interkulturelle Öffnung beinhaltet. Wird z.B. das Modellprojekt erfolgreich umgesetzt, profitieren alle Beteiligten. Zum einen werden Wege ins Bleiberecht geschaffen und andererseits aktuell überlastete Behörden durch die Zuarbeit freier Träger entlastet.“, so Garthus-Niegel. Am Vorbildcharakter des Aktionsplanes orientieren sich bereits jetzt Konzepte sächsischer Landkreise und Städte. So spielt dieser im Prozess des für 2023 geplanten Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes eine bedeutende Rolle und könnte dadurch sachsenweiten Einfluss erlangen.

[1] Wie dies auch im Sächsischen Koalitionsvertrag 2019 – 2024 (S. 34) angekündigt wurde.

Kontakt:
Sächsischer Flüchtlingsrat
– Kristian Garthus-Niegel –
Mobil: 0176 427 286 23
Mail: garthus-niegel@sfrev.de

Teile diesen Beitrag:

Bildquellen

  • IMG_9060: privat