Bei der Sammelabschiebung nach Afghanistan vom Flughafen Frankfurt am Main am Dienstag dem 04, Dezember wurden zwei Menschen aus Sachsen abgeschoben. Die beiden Personen kamen aus den Landkreisen Zwickau und dem Erzgebirgskreis. Sie fielen nicht unter eine oder mehrere der drei Kategorien Straftäter*in, „Gefährder*in“ oder „Identitätsverweiger*in“
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