Positionspapier: „Aufenthaltserlaubnis statt Ausbildungsduldung – Lernen aus den Hürden der Praxis“

Die unterzeichnenden vierzehn Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl setzen sich für eine effektive Arbeitsmarktintegration von nach Deutschland geflohenen Menschen ein, und setzen dies in verschiedener Weise um. Ziel ist es, Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Duldung oder Aufenthaltserlaubnis mit Zugang zum Arbeitsmarkt, aber unabhängig von ihrem Herkunftsland bei der Integration in Arbeit, Ausbildung oder bei der Erlangung eines Schulabschlusses zu unterstützen. Die Identifizierung von strukturellen Problemen und Maßnahmen zur Strukturverbesserung gehören zu unserem Aufgabenprofil, um die Arbeitsmarktintegration der Zielgruppe zu erreichen und Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsverhältnisse zu stabilisieren.

PM: Rechtsradikalismus in Sachsen – wieder sind die anderen Schuld

Sächsische CDU versucht Wissenschaft zu delegitimieren Michael Kretschmer, Generalsekretär der CDU Sachsen, zeigt im Deutschlandfunk, warum wissenschaftliche Studien immer wieder zu demselben Ergebnis kommen: Rassismus und Rechtsradikalismus in Sachsen sind ein massives, gesellschaftspolitisches Problem. Anstatt Haltung zu zeigen, sucht die sächsische CDU wieder nach Strohhalmen, um ein sowieso ramponiertes Image des Freistaats zu retten. Sie erreicht das Gegenteil.

PM: Protest gegen die Internierung von Schutzsuchenden in Sachsen

Am Mittwoch entscheidet der Landtag über das Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz Der geplante Ausreisegewahrsam in Sachsen empört eine Vielzahl zivilgesellschaftlicher Akteur*innen. Weithin bekannt sind die verheerenden Folgen, die Gewahrsam und Haft für die Betroffenen haben. Die zum Protest Aufrufenden wollen am kommenden Mittwoch um 12 Uhr gegen die voraussichtliche Zustimmung zum Vollzugsgesetz vor dem Landtagsgebäude protestieren. Trotz dass die Koalition nachjustierte, bleiben viele Punkte an dem Gesetz kritisch und ungeklärt.

Ein „besserer Ausreisegewahrsam“ macht Grundrechtsverletzungen nicht besser!

Am 17. Mai 2017 wird das Ausreisegewahrsamsvollzugsgesetz im Sächsischen Landtag entschieden. Die Koalitionsfraktionen CDU und SPD haben vor wenigen Wochen mit einem Änderungsantrag versucht, einen „besseren Ausreisegewahrsam“ zu gestalten (Drs. 6/6352). Einige Forderungen unseres Appells, den wir mit zahlreichen Erstunterzeichnenden im November veröffentlichten, wurden aufgegriffen. Die Kritikpunkte des Jesuiten-Flüchtlingsdienst finden sich fast gar nicht wieder (Stellungnahme hier, zur Verfügung gestellt). Deswegen und aus den folgenden Gründen rufen der Sächsische Flüchtlingsrat und weitere Initiativen zum Protest am 17. Mai vor dem Landtagsgebäude auf:

PM: Sächsische Ausländerbehörden stellen sich über das Bundesverfassungsgericht

Gemeinsame Pressemitteilung des Initiativkreis Menschen.Würdig, des Peperoncini Rechtshilfefonds e.V., des Bon Courage e.V., des Sächsischen Flüchtlingsrats e.V. In Sachsen wird der Rechtsanspruch auf Duldung erfunden Geflüchtete traten in der Vergangenheit vermehrt an Beratungsinitiativen in verschiedenen Teilen Sachsens heran und hinterfragten die ihnen ausgehändigten „Grenzübertrittsbescheinigungen“. Die Mehrheit der sächsischen Ausländerbehörden stellt diese Dokumente zunehmend anstelle von Duldungen aus. Eine Anfrage bei der Landesregierung zeigt, dass diese Praxis weitläufig in Sachsen verbreitet ist. Was ein näherer Blick offenbart: Sie ist rechtswidrig und sollte, wenn es nach dem Bundesverfassungsgericht geht, bereits seit 2003 nicht mehr vollzogen werden.

PM: Sicheren Aufenthalt für auszubildende Geflüchtete schaffen!

Fünf Landesflüchtlingsräte fordern ein Aufenthaltsrecht für auszubildende Geflüchtete Die „Ausbildungsduldung“ krankt an ihrem eigenen Namen. Es braucht keine Duldung, es braucht ein Aufenthaltsrecht für Auszubildende. Nur so würde der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers Rechnung getragen. Der Ermessensspielraum der „Ausbildungduldung“ wird inzwischen zu Gunsten politischer Vorgaben von einzelnen Landesregierungen missbraucht. Berechenbarkeit von Recht und Gesetz sieht anders aus. Die Landesflüchtlingsräte Berlins, Brandenburgs, Hessens, Niedersachsens und Sachsens fordern ein Aufenthaltsrecht für geflüchtete Menschen in Ausbildung. Die im Integrationsgesetz 2016 verabschiedete, so genannte „Ausbildungsduldung“ kann in ihrem Kern nicht funktionieren. Denn als Duldung setzt die Regelung lediglich die Abschiebung aus. In der Folge bewerten