SFR Newsletter 01/2020 – Der Abschiebungsnewsletter

Afghanistanabschiebung. Nach Information des Bayerischen Flüchtlingsrats e.V. findet die nächste Sammelabschiebung nach Afghanistan am 14. Januar statt, Abflughafen unklar. Mehrsprachige Informationen gegen Panik auf der Website der Kolleg*innen aus Bayern, Beratungsstellen in Sachsen.

Die Folgen der „konsequenten Abschiebepolitik“. Zum zweiten Mal schon hat PRO ASYL brisante Abschiebefälle von den Landesflüchtlingsräten abgefragt und zum Jahresende pointiert veröffentlicht. Aus Sachsen ist der Fall der achtjährigen Amira darunter, die am 11. Februar 2019 mit 41 Grad Fieber und Streptokokkenangina von Dresden nach Frankfurt am Main gefahren wurde, um dort Richtung Italien abgeschoben zu werden. Wir berichteten nach umfangreicher Recherche am 15. Mai. Erst Ende letzten Jahres, am 06. November, wurde dann Zaidullah A. in Plauen aufgegriffen und „vom Schweißgerät direkt nach Afghanistan“ abgeschoben, wie PRO ASYL schreibt. Für ihn hätte die Beschäftigungsduldung gegriffen, die allerdings erst mit dem 01. Januar 2020 in Kraft trat. Wir berichteten am 07. November, Sächsische Zeitung und Vogtland Anzeiger griffen die Geschichte auf.

Abschiebung aus Sachsen nach Pakistan vom 20. November 2019… Teuer kommt der Buß- und Bettgag den sächsischen Arbeitnehmer*innen zu stehen. Umso schöner wäre es, wenn am sachseneigenen Feiertag dann auch wenigstens Ruhe wäre. War es aber nicht, denn die pakistanische Community geriet in den Fokus sächsischer Abschiebebehörden. Insgesamt 25 Personen aus Sachsen waren am Ende im Flieger, sechs davon standen in einem Beschäftigungsverhältnis.  Das wurde auch genutzt – sie wurden an ihrem Arbeitsplatz aufgegriffen. Zwei Personen waren erkrankt. Diese Zahlen ergeben sich aus einer Kleinen Anfrage von MdL Juliane Nagel (Drs. 7/640). Besonders ekelhaft – eine Person wurde zunächst abgeholt, auf halbem Weg jedoch, so die Aussage seiner Lebensgefährtin deutscher Staatsbürgerschaft, „aus dem Polizwagen geschmissen.“ Die Begründung des Innenministeriums in einer weiteren Anfrage von Juliane Nagel (Drs. 7/639): „Die Abschiebung wurde abgebrochen, da das von der Auslandsvertretung zugesagte Passersatzdokument nicht rechtzeitig an den Flughafen geliefert wurde.“ Folge: Sachsen schiebt nicht nur mit aller Härte ab, sondern auch im Huschihuschi-Modus.

Abschiebungen aus Sachsen nach Georgien vom 26. November 2019… stechen immer in erschreckender Weise hervor. Kaum ein Sammelcharter hebt ab Leipzig/ Halle ab, ohne dass zuvor wieder zahlreiche Familien getrennt, Menschen mit Behinderung aus ihrem Leben gerissen oder schwangere Frauen und ihre Ungeborenen unglaublichem Stress ausgesetzt werden. So geschehen auch am 26. November.  Insgesamt traf es laut Staatsministerium des Inneren in Antwort auf Anfrage von MdL Juliane Nagel (Drs. 7/670) 33 Menschen aus Sachsen, sieben weitere kamen aus anderen Bundesländern. Vorgeblich wurden keine Familien abgeschoben, allerdings widerspricht sich das Ministerium und schreibt in nur einem Absatz weiter, dass eine Familie getrennt wurde. Eine Nachfrage hierzu ist im Landtag eingereicht. Zwei Personen wiesen gesundheitliche Beeinträchtigungen auf, eine elfjährige und eine 43-jährige Person mit Behinderung fanden sich an Bord des Fliegers wieder. Eine Person, die in Plauen, Vogtland in einem Beschäftigungsverhältnis stand, wurde nicht abgeschoben. Innenminister Wöller schreibt dazu in Drs. 7/671 auf Anfrage von Juliane Nagel: “ Arbeitsmarktbezogene Gründe, wie etwa die Sicherung von Arbeitsplätzen, begründen grundsätzlich kein erhebliches  öffentliches Interesse an einer weiteren vorübergehenden Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet.“ Jo, viel Spaß beim Auseinandersetzen mit den Koalitionspartner*innen, siehe unten.

In der Vergangenheit zeigten der 11. September und 11. Oktober des Jahres 2018 bereits, dass bei Georgien-Abschiebungen sächsische Behörden besonders hart vorgehen, selbige Schlussfolgerung musste nach dem 17. Januar 2019 gezogen werden. Im September 2019 kam es zu zwei Georgien-Abschiebungen mit ähnlich fataler Bilanz, schlussendlich sahen wir uns vier Mal genötigt, uns zu den Fällen zu äußern. Dass ein blindes Mädchen mit Mehrfachbehinderung aus einer Jugendhilfeanstalt geholt wurde, war dabei eine weitere Linie, die überschritten wurde.

Koalition?  Offenbar erregte die Abschiebung des blinden Mädchens auch die Gemüter der Koalitionsverhandler*innen – laut Koalitionsvertrag von CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD sollen künftig Abschiebungen aus „Bildungseinrichtungen“ möglichst nicht mehr stattfinden, auch Familien sollen demnach „möglichst“ nicht getrennt werden, selbiges gilt für Abschiebungen vom Arbeitsplatz (wo es offenbar doch ein öffentliches Interesse an ihrem Bleiberecht gibt, konträr zu Wöllers Auffassung). Abschiebungen sollen „so human wie möglich“ stattfinden. Die Aufmerksamkeit, die die Koalition dem Thema widmet, ist erfreulich. Die Position des SFR in der Debatte ist klar: Abschiebungen sind immer ein Eingriff in die Menschenrechte, können also nicht human sein. Es bedarf keiner „nationalen Kraftanstrengung“ namens Abschiebung, sondern umfassender, gesamtgesellschaftlicher Bemühungen, das Recht auf Freizügigkeit zu ermöglichen.

Stellenausschreibung I. Wir suchen eine*n Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagog*in für unser Projekt der Flüchtlingssozialarbei in Chemnitz. Beginn der Tätigkeit ist der 01. Februar 2020, die Bewerbungsfrist endet am 15. Januar 2020. Alle Infos hier.

Stellenausschreibung II. Das Kontaktcafé des AZ Conni sucht eine*n neue*n Mitarbeiter*in in den Bereichen Beratung und Verwaltung. Tätigkeitsbeginn ist der 01. März 2020, die Bewerbungen können bis zum 20. Januar eingesendet werden. Mehr Infos auf Deutsch und Englisch.

TERMINE

Willkommen in Löbtau e.V. bietet am 18. Januar in den Räumen der TU Dresden einen Vorbereitungstag für die KarriereStart-Messe vom 24. bis 26. Januar an. Trainiert werden unter anderem das Bewerbungsgespräch oder technische Begriffe. Das Ganze von 10 bis 14 Uhr. Anmeldung und Infos hier.

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