Die seit April 2024 schrittweise von sächsischen Landkreisen eingeführte Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren sollte auch Behörden entlasten – nun melden einige Regionen das Gegenteil. In der Theorie zur Eindämmung angeblicher „Pull-Faktoren“ eingeführt, kontrolliert und diskriminiert sie Betroffene in der Praxis. So stoßen die Karten auf erhebliche Kritik von Rechtsanwält*innen, NGOs, Migrationsforschung und Geflüchteten selbst.
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