PM: Nachholende Schulbildung für volljährige Geflüchtete – Produktionsschule Moritzburg zeigt wie es geht

Die Produktionsschule Moritzburg bringt über die Hälfte ihrer Teilnehmer*innen im sächsischen Förderprogramm zur Erwachsenenbildung von Geflüchteten zum Schulabschluss. Dabei bewies der Träger, dass beherztes Vorangehen zum Erfolg führen kann. Eines muss noch folgen, um drei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen und das Programm noch erfolgreicher werden zu lassen.

PM des SFR e.V.: Welcome Center Dresden als Hort der Ablehnungskultur

Der Sächsische Flüchtlingsrat e. V. (SFR) zweifelt an der Willkommenskultur des Welcome Centers in der Landeshauptstadt Dresden. „Normalerweise sollte das bei der Ausländerbehörde angesiedelte Center vorbildlich integrierte Geflüchtete unterstützen“, sagt Vorstandsmitglied Prof. Dr. Michael Kobel. „Aber das scheint in Dresden nicht zu gelten.“ Die Ausländerbehörde ignoriere sogar rechtliche Einschätzungen des sächsischen Innenministeriums.

PM: Schnurstracks zur Ausbildung – Was eine neue Regierung tun kann

„Hier lebenden, integrierten Asylbewerbern werden wir den Zugang zum Arbeitsmarkt, z. B. bei der Ausbildungsduldung erleichtern.“ Die Sondierungsgespräche zwischen CDU, Bündnis 90/ DIE GRÜNEN und SPD versprechen viel. Zwischen August 2016 und Juni 2019 wurde 268 Menschen die Ausbildungsduldung gewährt. Noch mehr Menschen, wie auch Unternehmen, könnten künftig von der Regelung profitieren. Der Fall von Fazal-Khan A. zeigt, wie Sachsen das Gesetz konstruktiv anwenden kann.

PM der GEW Sachsen und des SFR: Bildung für Alle – Petition wird am 14. März dem Landtagspräsidenten übergeben

2.151 Menschen sagen: „Lasst sie in die Schule gehen, denn das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme.“ Sie sprechen sich mit ihrer Unterschrift unter die Petition „KEIN KIND WIRD AUSGESCHLOSSEN – BILDUNG FÜR ALLE!“ dafür aus, dass die Kinder und Jugendlichen, die derzeit in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind, regulär die Schule besuchen dürfen.

"Ankerzentrum" Dresden mit Verwaltungsgebäude im Vordergrund

PM: Kinder mehr als sechs Monate im Lager – CDU hintergeht Koalitionspartner

Als das Flüchtlingsaufnahmegesetz im Herbst letzten Jahres überarbeitet wurde, da betonte die Staatsministerin für Gleichstellung und Integration immer wieder, dass Kinder und Jugendliche keine zwei Jahre in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden leben müssen. Genau das sah die Reform auch vor: Menschen mit einer unterstellten „Bleibeperspektive“ von bis zu 20 Prozent sollen bis zu 24 Monate anstatt maximal sechs Monate dort bleiben. Ausgenommen sind Minderjährige mit ihren Eltern, sie sollten innerhalb von sechs Monaten auf die Kommunen verteilt werden. Die Staatsministerien für Kultus und Inneres planen derzeit, diese Pläne entgegen der bisherigen Pläne zu umgehen und die Staatsministerin zu hintergehen.