PM: Unterricht in der Unterkunft – Kultusministerium legt sich fest

Im September legten verschiedene Organisationen der Landesregierung eine Stellungnahme zum Schulunterricht in Erstaufnahmeeinrichtungen vor. Das Fazit der juristischen Stellungnahme: das Curriculum des Kultusministeriums sei „rechtlich fragwürdig.“ Eine Antwort liegt nun vor. Die vorgebrachten Kritikpunkte bleiben unberücksichtigt. Eine Petition von GEW Sachsen und SFR e.V. stellt derweil das Selbstverständliche fest: das Recht auf Bildung kennt keine Ausnahme! Um Unterschriften wird geworben.

PM: Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Ministerpräsident*innen und Kanzlerin müssen sich jetzt zur geförderten Ausbildung bekennen!

Aufgrund ihres Aufenthaltsstatus und der Annahme einer „fehlenden Bleibeperspektive“ erhalten derzeit viele Geflüchtete in Ausbildung keine Ausbildungsförderungen. Sie haben weder Anspruch auf BAföG-Leistungen noch auf Berufsausbildungsbeihilfe noch auf andere Leistungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung, eines Studiums oder der Schule. Zudem fehlt ihnen der Zugang zu weiteren ausbildungsbegleitenden Förderangeboten.

PM: Druck rauslassen – Für ein Einwanderungsgesetz, das den Namen verdient!

Der Entwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz liegt vor und schnell wird klar: was der Titel verspricht, hält der Text nicht ein. Viele Chancen werden nicht genutzt. Denn der Bund hätte die Gelegenheit, denen eine Perspektive auf dem Arbeits-, Ausbildungsmarkt und Bildungsbereich zu geben, die bereits nach Deutschland eingewandert beziehungsweise geflüchtet sind. Der Druck, mit dem in einem komplexen Politikfeld ein umfassendes Gesetz vorbei an der Expertise von Fachverbänden und – vereinen verabschiedet werden soll, kann der Sache nicht zuträglich sein.

PM: Wie Herr F. gern Koch werden wollte, alles richtig machte und er am Ende doch ein Gericht aufsuchen musste

In Leipzig werden Ausbildungsduldungen nur unter restriktiven Bedingungen gewährt. Der Fall von Herrn F. zeigt dies. Der angehende Koch kann nun seine Ausbildung beginnen. Zu seinem Recht musste ihn allerdings erst das Verwaltungsgericht verhelfen. Eine liberale und einheitliche Entscheidungspraxis ist vonnöten, fordert der SFR.

PM: Glücksspiel Ausbildungsduldung – erhebliche Differenzen zwischen sächsischen Kommunen

„Nach einheitlichen Kriterien werden Ausbildungsduldungen in Sachsen nicht erteilt.“ kommentiert Dr. Gesa Busche die Zahlen zu erteilten und abgelehnten Duldungen zum Zweck der Ausbildung. Im August 2016 trat die Ausbildungsduldung im Rahmen des Integrationsgesetzes in Kraft. Vor einer willkürlichen Entscheidungspraxis, die die Abschiebediktion tendenziell  höher als Integrationsbemühungen wertet, warnten im Mai letzten Jahres bereits mehrere Landesflüchtlingsräte. Aktuelle Zahlen zeigen nun, dass die Warnungen nicht bei allen gehört wurden.