PM: Gesetze auslegen auf Kosten von Würde und Integration? Möglich beim Sozialamt Dresden

Zwei Mal wurde das Sozialamt Dresden verpflichtet, Bildungsdurst und Integrationsfortschritte von Geflüchteten wiederherzustellen. Denn nicht allen Menschen steht es zu, ihre Ausbildung fördern zu lassen, also muss das Existenzminimum anderweitig abgesichert werden. Die erste Korrektur des Gerichts im Januar war nicht von Erkenntnis begleitet. Nun, im September wurde einem Menschen erneut das Existenzminimum vom Sozialgericht Dresden zugesprochen. Das Land muss handeln, denn nicht nur in Dresden sind Fälle von Menschen sind bekannt, denen kein Gericht ihr Recht zusprach und die stattdessen ihre Ausbildung abbrachen.

PM: Schule der Gleichgültigkeit – Unterricht in Erstaufnahmeeinrichtungen

In Sachsen gibt es „keine gesetzliche Grundlage für die Gestattung eines gesonderten Schulunterrichts für minderjährige Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen. Allein diese Tatsache macht die Maßnahme bereits rechtlich fragwürdig.“ Mit diesen Worten beginnt Anna Toth, Rechtsanwältin in der Kanzlei Wächtler und Kollegen ihre Stellungnahme zum derzeit in Chemnitz erprobten Curriculum für Minderjährige in Erstaufnahmeeinrichtungen. Systematisch analysiert Frau Toth die modellhaft erprobte wie geplante Schulsituation. 

PM: Staatlich gewollter Fachkräftemangel – Geflüchteten wird Weg zur Ausbildung versperrt

Die restriktiven Entscheidungen über Ausbildungsduldungen sind weder im Interesse der Geflüchteten noch sind die Arbeitgeber*innen zufrieden. 16 Fälle sind es beim SFR, bei denen nach knapp anderthalb Monaten im neuen Ausbildungsjahr bisher die Ausbildungsduldung verwehrt wird. Bei weiteren rund 30 Geflüchteten steht die Entscheidung noch aus. 110 Fälle von Menschen im Asylverfahren wie in der Duldung mit bisher offenen Ausgang gibt die Industrie- und Handelskammer Leipzig an. Ein Grund: juristische Sachverhalte werden von den Ausländerbehörden nicht sauber getrennt. Dass rechtlich nicht vorgesehene Wege beschritten werden, kann die Folge sein.

PM: Weg in die Arbeit für volljährige Geflüchtete endlich ermöglicht, Schutz vor Abschiebung nun noch sichern!

Das Bildungsprogramm für volljährige Geflüchtete kommt nun endlich. Lange hatten sich verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure für eine solche Maßnahme eingesetzt, über Monate wurde die Zuständigkeit innerhalb der Ministerien hin- und hergeschoben. Was nun noch fehlt: dass diejenigen, die nun ihren Weg in den Arbeitsmarkt finden werden, auch für die Zeit der Beschulung vor Abschiebung geschützt sind.

PM: Das Existenzminimum ist selbstverständlich? Nicht in Dresden

Ein afghanischer Geflüchteter aus Dresden bezieht über Monate keine Leistungen. Sein Vergehen: er strebt einen Hauptschulabschluss an – und das im Asylverfahren. Da Menschen aus Afghanistan eine „schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt wird, fiel er in eine Finanzierungslücke. Das Sozialgericht Dresden stellte nun fest, dass das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gewährt werden müsse. Das Dresdner Sozialamt hatte sich im Fall des Betroffenen seit Oktober über ein wesentliches Verfassungsmerkmal hinweggesetzt.

PM: Dulig verspricht überfällige Lösung bei Bildung Ü18

Bereits im März des vergangenen Jahres hatte der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. mit weiteren Vereinen, Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbänden darauf gedrungen, für erwachsene Geflüchtete ohne Schulabschluss ein Bildungsprogramm aufzulegen. „Jetzt geht es darum, das Versprechen zu halten. Fast ist ein weiteres Jahr vergangen, in dem Menschen wertvolle Zeit verloren haben.“ so Dr. Gesa Busche für den SFR e.V.