PM: Innenministerium kriminalisiert Zuwanderer*innen mit absurdem Logikfehler

„In Sachsen lebten im Jahr 2017 insgesamt 52.918 Zuwanderer, gegen 9.493 wurde strafrechtlich ermittelt.“ schreibt das Staatsministerium des Inneren in seiner am Freitag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Polizei Sachsen spricht direkt von Strafbarkeit unter den Zugewanderten. Und vergisst dabei, dass nicht sie sondern Gerichte entscheiden, wer strafbar ist. Es lohnt ein genauerer Blick darauf, wie die Statistik „Zuwander*innen“ und „tatverdächtige Zuwander*innen“ definiert. Denn die Definitionen beider Gruppen werden nicht konstant gehalten. Die Folge: die CDU Sachsen legitimiert mit einer fehlerhafte Statistik und ihrer ebenso fehlerhaften Interpretation ihre Abschiebepraxis.

PM: Versuchte Abschiebung in Sächsischer Schweiz – Ehe, Kinder, Wohnung im Fokus

Die Sächsische Zeitung berichtet von einer Abschiebung im Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge. Polizei und Ausländerbehörde versuchen, eine Familie zu trennen. Als das zu misslingen droht, greifen die Polizist*innnen zu rabiateren Methoden und dringen in die Wohnung der Ehefrau ein. Der aufenthaltsrechtliche Status des Ehemanns war nicht geklärt. Erneut will eine Ausländerbehörde Tatsachen schaffen und wiegt Betroffene in falschem Vertrauen. Der Abschiebewahn hat eine weitere Grenze eingerissen.

PM: Beratungen im Jahr 2017 – der SFR e.V. zieht Bilanz

Fünf Beratungsstellen hat der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. Die Nachfrage nach ihrem Angebot ist hoch, das zeigen die heute veröffentlichten Zahlen des Jahres 2017: insgesamt waren es 12.600 Beratungen der Geflüchtetensozialarbeit in Chemnitz, 3.500 zu Asyl- und Aufenthaltsrecht in Dresden und 4.144 an den Standorten Chemnitz und Plauen, 560 Anfragen zum Arbeits- und Bildungszugang, 680 Beratungen zur Anerkennung von Zeugnissen und Urkunden und zwölf Fälle, die in die Härtefallkommission eingereicht wurden. Es sind ganz unterschiedliche Fragen geflüchteter Menschen zu Bleiberecht und Ankommen, die in den drei Vereinsstandorten gestellt werden.  Dass die beiden Stränge der Beratungsarbeit des SFR e.V. nicht getrennt voneinander laufen, ist notwendig, um dem Einzelfall gerecht zu werden.

PM: Das Existenzminimum ist selbstverständlich? Nicht in Dresden

Ein afghanischer Geflüchteter aus Dresden bezieht über Monate keine Leistungen. Sein Vergehen: er strebt einen Hauptschulabschluss an – und das im Asylverfahren. Da Menschen aus Afghanistan eine „schlechte Bleibeperspektive“ unterstellt wird, fiel er in eine Finanzierungslücke. Das Sozialgericht Dresden stellte nun fest, dass das grundgesetzlich garantierte Existenzminimum gewährt werden müsse. Das Dresdner Sozialamt hatte sich im Fall des Betroffenen seit Oktober über ein wesentliches Verfassungsmerkmal hinweggesetzt.