PM: Im Landkreis Bautzen werden Menschen ohne Rücksicht auf Verluste transferiert

Gemeinsame PM mit dem Helferkreis Neukirch/ Bautzen bleibt bunt: In Neukirch im Landkreis Bautzen soll die Gemeinschaftsunterkunft geschlossen werden. Gespräche zwischen Unterstützer*innen der Untergebrachten und dem Landratsamt gab es, vorgeblich wurden ihre Argumente gehört. Nun die Entscheidung: spätestens am 25. April sollen alle Geflüchteten teils an kilometerweit entfernten Orten leben. Das ist ein Einschnitt in ihr Leben. Der Einsatz der Ehrenamtlichen wird mit Ignoranz gestraft. Den nun aufkommenden Widerstand hätte das Landratsamt erwarten müssen. Allein schon wegen der stattgefundenen Gespräche, nicht zuletzt aber auch, weil auch der Landkreis Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge im vergangenen Jahr ähnliche Pläne zum Teil revidieren musste.

PM: Weg in die Arbeit für volljährige Geflüchtete endlich ermöglicht, Schutz vor Abschiebung nun noch sichern!

Das Bildungsprogramm für volljährige Geflüchtete kommt nun endlich. Lange hatten sich verschiedene zivilgesellschaftliche Akteure für eine solche Maßnahme eingesetzt, über Monate wurde die Zuständigkeit innerhalb der Ministerien hin- und hergeschoben. Was nun noch fehlt: dass diejenigen, die nun ihren Weg in den Arbeitsmarkt finden werden, auch für die Zeit der Beschulung vor Abschiebung geschützt sind.

PM: Gesetzesreform: So wird Polizei weiterhin politische Prophezeiungen erfüllen

Wenn Polizist*innen anlasslos Identitäten kontrollieren und Durchsuchungen vornehmen können, stellt sich die Frage nach dem Warum. Wenn ein solches Vorgehen bei Geflüchtetenunterkünften und ihrem Umfeld praktiziert wird, stellt sich die Frage, ob hier nicht bewusst Geflüchtete kriminalisiert werden. Als „gefährliche Orte“ können Gemeinschaftsunterkünfte bereits heute gelabelt werden. Ohne richterliche oder parlamentarische Kontrolle werden so Einzelne für den Tatverdacht anderer bestraft. Eine Grundrechtsverletzung, die im Zuge der Reform des sächsische Polizeigesetzes gar noch ausgeweitet werden könnte. Heute berät das Kabinett über den Entwurf. Ob Hasskriminalität und Sensibilisierung von Polizist*innen in die Reform aufgenommen werden, ist fraglich.

PM: Juristische Expertise bestätigt: Innenministerium brach im Oktober das Recht

Der Unterstützer*innenkreis der im Oktober 2017 abgeschobenen Familie Kajtazi/ Krasniqi wie der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. haben sich juristische Expertise eingeholt: der Widerruf der Aufenthaltserlaubnisse war rechtswidrig. Dementsprechen hätte die Abschiebung so niemals vollzogen werden dürfen. Die Forderung der Unterstützer*innen ist klar: die Familie muss aus dem Ausland zurückgeholt werden. Briefe wie Stellungnahme gingen an die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, das Innenministerium sowie den Petitionsausschuss im Landtag.

PM: Innenministerium kriminalisiert Zuwanderer*innen mit absurdem Logikfehler

„In Sachsen lebten im Jahr 2017 insgesamt 52.918 Zuwanderer, gegen 9.493 wurde strafrechtlich ermittelt.“ schreibt das Staatsministerium des Inneren in seiner am Freitag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die Polizei Sachsen spricht direkt von Strafbarkeit unter den Zugewanderten. Und vergisst dabei, dass nicht sie sondern Gerichte entscheiden, wer strafbar ist. Es lohnt ein genauerer Blick darauf, wie die Statistik „Zuwander*innen“ und „tatverdächtige Zuwander*innen“ definiert. Denn die Definitionen beider Gruppen werden nicht konstant gehalten. Die Folge: die CDU Sachsen legitimiert mit einer fehlerhafte Statistik und ihrer ebenso fehlerhaften Interpretation ihre Abschiebepraxis.