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PM: Sachsen muss Familie unverzüglich zurückholen – PRO ASYL und SFR fordern sofortige Umsetzung der Gerichtsentscheidung
Der Fall einer weiteren rechtswidrigen Abschiebung macht deutlich, dass aus den bisherigen Fehlern wenig gelernt wurde. Ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern sollte nach dem Willen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Sachsen nach Rumänien zurückgeschickt werden, da sie dort – auf dem Papier – subsidiären Schutz erhalten habe. Daraufhin hat das Verwaltungsgericht am 9. Oktober 2018 entschieden, dass Sachsen, welches die Abschiebung letztlich durchgeführt hat, die Familie »unverzüglich« zurückholen muss. Und trotzdem sitzt die Familie weiterhin in Rumänien fest. Auch nach Aufforderung durch den Flüchtlingsrat Sachsen hat das zuständige Landesinnenministerium noch nicht alles in Bewegung gesetzt, um die Familie endlich nach Deutschland zu bringen.
ინფორმაცია საქართველოში დეპორტაციის შესახებ / Hinweise zu Abschiebungen nach Georgien
მიმდინარე წლის 11 სექტემბერს და 11 ოქტომბერს ლაიფციგის/ჰალეს აეროპორტიდან განხორციელდა საქართველოში კოლექტიური დეპორტაცია. დეპორტირებულთა უმრავლესობა საქსონიიდან იყო.
სავარაუდოდ მოსალოდნელია შემდგომი ჯგუფური დეპორტაციები.
Am 11. September und dem 11. Oktober wurden ab dem Flughafen Leipzig/ Halle jeweils eine Sammelabschiebung nach Georgien durchgeführt. Die Mehrzahl der Abgeschobenen kam aus Sachsen.
Es ist davon auszugehen, dass es weitere Sammelabschiebungen geben wird.
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Mit den Themen:
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-Arbeit in ehrenamtlichen Initiativen: Helfen und/oder politisch Einmischen?
-Bildung, Ausbildung, Anerkennung
-Umgang mit rechtspopulistischen Akteur*innen
-Männlichkeiten und Rollenverständnisse
Pressespiegel zur Asylpolitik von SFR und RLCL | 17. Oktober 2018
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PM: Fantasiepapiere mit neuer, restriktiver Folge: Integration wird aberkannt
Sich gegen Geflüchtete abschotten, das geschieht nicht nur auf europäischer Ebene mittels aufgerüsteter Frontex-Behörde und Deals mit sogenannten ‚Küstenwachen‘. Das geschieht auch mit juristisch verquer geschriebenen Monstern wie dem Erlass über die ‚Ausstellung einer Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument‘ des sächsischen Innenministeriums. Kürzer ausgedrückt: es handelt sich hier um den Erlass über die Fantasiepapiere.