Seit dem 01. Januar 2023 ist das „Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren“ in Kraft. In spätestens sechs Monaten sollen fortan alle Schutzsuchenden ihren Bescheid durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten. Wir haben versucht die wichtigsten Novellierungen zusammenzufassen.
