In den vergangenen Jahren wurde Asylsuchenden in Sachsen wiederholt untersagt, ihren zugewiesenen Wohnsitz zu verlassen. Dabei waren und sind zahlreiche Antragstellende in Arbeit, leben seit Jahren im Freistaat und könnten ihre Lebenskosten selbst finanzieren. Blockieren die Behörden den Umzug von Menschen, verhindern sie in einigen Fällen die Beschäftigung.
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