PM Arbeitszugang nein, Sozialkosten ja! Strenge Handhabe bei Wohnsitzauflage im Freistaat

In den vergangenen Jahren wurde Asylsuchenden in Sachsen wiederholt untersagt, ihren zugewiesenen Wohnsitz zu verlassen. Dabei waren und sind zahlreiche Antragstellende in Arbeit, leben seit Jahren im Freistaat und könnten ihre Lebenskosten selbst finanzieren. Blockieren die Behörden den Umzug von Menschen, verhindern sie in einigen Fällen die Beschäftigung.

Unsichere Perspektive: Familie Pham/Nguyen verlässt Sachsen

Die Ausländerbehörde Chemnitz genehmigt Familie Pham/Nguyen den Umzug nach Berlin. Diese Zusicherung erfolgte heute durch die Pressestelle der Stadt, nachdem die Familie gemeinsam mit Rechtsanwältin Fleischer eine Streichung der Wohnsitzauflage beantragte. Trotz unbefristeter Beschäftigung und dem Einreichen von Sprachzertifikaten schien der Verbleib von Familie Pham/Nguyen im Freistaat bis zuletzt ungesichert.

Hoyerswerda: Abschiebung von Erkranktem aus dem Gesundheitsamt nach Pakistan

Mit dem vermeintlichen Termin zur Blutabnahme, wurde der Faisal R. am 13. Juni in das Gesundheitsamt Hoyerswerda eingeladen. Doch anstatt weiterer Behandlung seiner Erkrankung wurde Herr R. von der Polizei überrascht und nach Pakistan abgeschoben. Dabei hatte dieser bereits einen Antrag auf Chancenaufenthalt gestellt und keinen Bescheid darüber enthalten. Ein weiteres Mal wird der Leitfaden zur Abschiebepraxis der Landesregierung missachtet und in Sachsen das Vertrauen in Behörden verspielt.

Unternehmen und Berufsverbände fordern: Migration als Chance begreifen – Auch für Sachsens Arbeitsmarkt

Migration ist ein Thema, das häufig negativ diskutiert wird. Auch im Moment erleben wir in Sachsen eine einseitige Debatte, die finanzielle wie gesellschaftliche Belastungen in den Vordergrund rückt. Dabei ist Migration bspw. für den Arbeitsmarkt in Sachsen sogar eine Notwendigkeit. Zahlreiche Betriebe und Verbände haben dies bereits erkannt und können von Erfolgen der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten berichten.

Gemeinsame PM mit Pro Asyl und Münchner Flüchtlingsrat: Kampf für unabhängige Asyl-Beratung geht weiter – Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag

Am 28. März geht es vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig um das Zutrittsverbot zu den AnkER-Zentren für Beratungsangebote des Münchner Flüchtlingsrats. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hat bundesweite Bedeutung, da unabhängigen Nichtregierungsorganisationen an vielen Orten der Zugang zu Erstaufnahmezentren erschwert wird. Dabei ist diese Beratung ein Grundrecht der Schutzsuchenden.