PM: Geflüchtet in Kommunen wohnen – alles kann, nichts muss einfach sein

Die Unterbringungspolitik der sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte variiert. Für Geflüchtete im Asylverfahren bedeutet das, dass das Glück, in der eigenen Wohnung leben zu können, vom Zufall der kommunalen Verteilung abhängt. Fortschritte gibt es seit 2016 zu verzeichnen, die „Wohnbefähigungsprüfung“ oder auch „Sozialprognose“ gehört der Vergangenheit an. In einigen Kommunen entschied sie über den Umzug aus der Gemeinschaftsunterkunft in die Wohnung. Ein Landkreis sticht quantitativ wie qualitativ besonders negativ heraus.

PM: Misstrauen als Gesetz – Sachsen und Bayern treiben die Republik ins Autoritäre

Dringend notwendig und ausgewogen“ nennt Sachsens Innenminister das ‚Geordnete-Rückkehr-Gesetz‘, welches das Bundeskabinett heute beschlossen hat. „Sich dabei auf den Rechtsstaat zu beziehen, ist geradezu unverschämt, nimmt der Entwurf geflüchteten Menschen doch eine Vielzahl an Rechten auf einen Streich.“ wirft Mark Gärtner vom SFR Innenminister Wöller vor.

SFR Newsletter 09/2019

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-BAMF ändert Leitlinien bei Anerkennung von syrischen Staatsangehörigen
-Abschiebehaftkontaktgruppe DD sagt „100 Jahre sind genug“ und ruft zum Protest auf. Auf das Abschiebehaft Geschichte wird
-Initiativkreis Menschen.Würdig kritisiert Hausordnung für EAE und übermittelt sie an Sächsischen Ausländerbeauftragten
-Wir suchen eine*n neue Mitarbeiter*in in unserer sozialen Betreuung in Chemnitz