Die Ausländerbehörde Chemnitz hat Anfang der Woche in einem Gespräch mit Familie Pham/Nguyen und ihrer Anwältin Jenny Fleischer deutlich gemacht, sie werde keinen Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 5 AufenthG an die Familie erteilen. Nun verweist die Ausländerbehörde auf einen dritten Gang zur sächsischen Härtefallkommission.
