Seit Jahren verhindert restriktive Behördenpraxis in Sachsen, dass Menschen im Asylverfahren überhaupt zum Arbeitsort umziehen dürfen. Endlich hat das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) einen Erlass veröffentlicht, der klarstellt, wann ein Rechtsanspruch gegeben ist. Dabei werden aber weitere rechtlichen Spielräume verpasst, die die Erwerbsmobilität Asylsuchender deutlich steigern hätten können.
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